Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1912. (53)

144 Hns Veis Nrich und frinr einrinm Glicher. (Mai 9. 10.) 
Vyp.) mit 15800 üÜber Buchdruckereibesitzer Paul Hug (Sd.) mit 
13300 Stimmen. 
9. Mai. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeilung“ gibt be- 
kannt, daß der Botschafter in London Graf Wolff-Metternich seinen 
Abschied eingereicht habe. 
Sein Nachfolger wird Frhr. Marschall v. Bieberstein. 
1°. Mai. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) Antrag auf 
Verfolgung des „Vorwärts" wegen Beleidigung des Hauses. Pro- 
test des Abg. Borchardt. 
Der Präsident läßt ein Schreiben des Justizministers Dr. Beseler 
verlesen, der um die Ermächtigung bittet zur- strafrechtlichen Verselgung 
ueen Beleidigung des Abgeordnetenhauses 
wãrts cvom 9. April: „Eine reaktionäre eendrch ½ 41 — 
sich n den eS.— Redakteur Alber Wachs bezw. den zu er- 
ascen Verfasser des Artikels. Es handelt sich in diesem Artikel um eine 
die Redner der bürgerlichen Paneien hatte der Vorwärts eine „reaktionäre 
Affenkomödie“ 
Ebenso bn er den Protest des Abg. Borchardt wegen ver 
ihm tags zuvor widerfahrenen wehandung g zur Kenninis des Hauf 
Verlin, 9. Mai 1912. Auf Grund des 9 64 der Geschäftsordnung Free 
ich hiermit Einsp . gegen meine Auseschließung aus der heutigen Sitzung. 
Zun nächst verstößt die Ausschließung gegen das Strafgesetzbuch, das durch 
die Geschäftsordnung nicht eingeschränkt, noch abge heändert, noch aufgehoben 
werden kann. Die gewaltsame Entsernung eines Abgeordneten aus dem 
Situngssaal, sowie die gewaltsame Verdinderung seines Wiedereintritis 
gilt nach dem Strafgesetbuch als schweres Verbrechen. Die Entiernung 
wir mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren, die Verhinderung des Wieder- 
eintritts mit Zuchthaus bis zu fünf are bestraft. 96 erhebe also En- 
spruch gegen die Gültigkeit des 2. und 3. Absatzet des 5 64 überhaupt. 
Aber selbst an Sinnedteieksbspe war die —— ier, 
Den nach Absatz 2 kann sie nur „im Falle besonders grober, die Würd 
es Hauses padigen Verlebung der Ordnung“ erfolgen. Eine soche 
de- aber selbst nach dem Verhalten des Präsidenten nicht vorgelegen, denn 
er hat mich hch nicht ein einziges Mal zur Ordnung gerusen! Ich 
habe also sogar nach seiner eigenen Meinung offenbar die Ordnung des 
Hauses überhaupt nicht verletzt, geschweige denn in „besonders grober“ 
Weise. Das gleiche folgt auch aus der Tatsache, daß das, was ich getan 
habe, genou ebenso von Abgcordneten anderer Parteien r*— worden ist. 
t Präsident hat befohlen, J##schenruf nur vom Plae aus zu machen 
Es standen ober mindestens 10 bis 50 Abgcordnete, fteucch kein E 
demokrat darunter, dicht gedrängt um die Rednertribüne, und viele von 
en haben Zwischenrufe gemacht. Z. B. die Herren Rahmdohr und Lommer. 
a sie nicht aus# geichlesien. nicht einmal! zur Ordnung gerufen wurden, so 
ake dies allein schon, daß ihr und also auch mein Verhallen nicht geten 
die Ordnung des Hauses verstoßen hat. Außerdem hat nach der Geschäft, 
ordnung der Herr Präsident überhaupt nicht das Recht, einem lrrch. 
vorzuschreiben, wo er sich aufhalten und von wo aus er Zwischenrufe machen 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.