Des Nesischr Reich und seinure vinelurs Glieder. August 17.—23.) 203
Mitte August. Der freikonserwative Abgeordnete Landrat a. D.
v. Dewitz beleuchtet in einer Schrift „Erbguwachssteuer als Besitz-
steuer", um die Notwendigkeit einer allgemeinen Reichsbesitzsteuer
darzutun, das Verhältnis der indirekten zu den direkten Abgaben
durch folgende Tabelle:
Mach den Voronschlägen Direkte Abgaben Indirekte Abgaben
für 1911) pro — in % ———
—. ... 1 5—4 30,6% 28,8 .4 69.4%
.... S «:45,0«!0 a2, 1. 4 52,0%
Sl .... 3 M i a1,80 45,7 M. 63,2%
17. August. Die Reichsregierung billigt den Vorschlag des
Grafen Berchtold auf Einwirkung in Konstantinopel für Reformen
in Albanien und verspricht ihre diplomatische Unterstüßung.
19. August. (Kiel.) Abreise des Prinzen Heinrich von Preußen.
als Vertreter des Kaisers bei der Beisetzungsfeier des Kaisers von
Japan.
19. August. (Wilhelmshöhe bei Kassel.) Bei einem Fest-
mahl, das das Kaiserpaar zu Ehren des Geburtstags des Kaisers
von Österreich gibt, bringt der Kaiser, der die österreichische Feld-
marschalluniform trägt, folgenden Trinkspruch aus:
Ich biite Sie, Ihre Gläser zu erheben. Es gilt Seiner Maiestät
dem daleer von Oesterreich, König von Ungarn, dem wir alle, auch auseer-
halb der Grenzen seines Landes, von Herzen Verehrung und Liebe gollen.
Es gilt Meinem treuen Frenude und Meinem feiten Verbünderen und Waisen-
bruder, dem Vorbild und dem verkörperten Pllichigessihl in der Arbeit für
sein Volk und sein Land. Gon schütge, erhalte und segne Seine Majestär
den Kaiser und König!“
19. August. (Bayern.) Die Eingabe der bayerischen Bischöfe
an den Bundesrat um Aufhebung des Jefuitengesetzes wird im
.Bayerischen Kurier“ veröffenllicht.
Der Epiikopat weist darin auf die wiederholten Beschlüse des Reichs-
tages hin, in denen eine aus jehr verschiedenartigen Parteien zusammen-
* Mehrheit sich für die Auihebung des Jeiunengejeres ansgeiprochen
Es bestehe wohl kein Zweiiel, dan der Re ichstog bei erneuter Amrag-
ie auch neuerdings sich mit großer Mehrheit für die Aufhebung des
Ausnahmcgesetes ausfbrechen werde. Sollen nichtsdestoweniger die ver-
ündeten Negierungen dieses Gesetz aufrechterhanen und den Zejuiten iede
Ordensheimat auf deutschem Boden versagen wollen, so biete der Avpvell
Baverns an den Bundrsrat greigneten Anlah, nach einigen Richtungen hiu
wenigstens die Schranken zu beieitigen, in die das Jeinitengeietz die freie
Entfaltung des katholischen innerkirchlichen Lebens einenge.