Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1912. (53)

376 franhwig. (Juli 8.—12.) 
für unwahrscheinlich, daß Jielien, 4aen jetzt die Berpflichtung übernommen 
habe, die Inseln wieder zu räun 
5. Juli. (Kammer.) Cin vom Premierminister Poincar 
empfohlenes Amendement zur Wahlreformvorlage wird mit 381 
gegen 198 Stimmen abgelehnt. 
Der Vorschg gegiug. dahin, daß der Rest, welcher nach Auwendung 
des aus der Zahl ähler eines Listenwahlkreises und der Zahl der 
ihm zugemessenen urdeter gewonnenen Quotienten auf die Stimmen 
der lelosländigen und dann der versippten Parteilisten üUbrig bleibt, der die 
meisten Slimmen vereinigenden Partei als belohnende Zugabe, als „Prämi * 
geschenkt werden soll. 
10. Juli. (Kammer.) Annahme des Wahlreformentwurfes. 
Bei der fortgesetzten Beratung der Wahlreform wird mit 299 gegen 
252 Stimmen ein von der Kommiision belsmster ndern nrg an-—ä 
genommen, der die Ausstelung eines Kandidat mehr als einem Wahl- 
behirfe untersagt. — Schliesßlich wird der egrrncihart als Ganzes 
t 339 gegen 217 Stimmen angenomme 
11. Juli. (Senat.) Amnahme des Protektoratsvertrages 
mit Marokko. 
12. Juli. Schluß der parlamentarischen Session. Von ihren 
Resultaten ist das für die Zukunft wichtigste das von der Depu- 
tiertenkammer angenommene „Gesetz betreffend die Anderung der 
Gesetze über die Debuttertenwahl.= 
— hat seigenden Wortlai 
. itglieder u Id driertenlauumer werden nach Listen 
aewãähln nr Wd- der Minde 
des #onersemen. r— einen Wahlkreis. 
Lae 3 der einem Wahlkreis zuzmeeilenden Site wird 
nach der Ja ahl der teSaahler französischer Nationalirä#t berechnet. Jeder 
Wahlkreis wählt einen Deputienen auf 70(x#/ französische Einwohner und 
auf inen. über 200(XX) Einwohner hinausgehenden Bruchteil. Die Zahl 
der in jedem Wahlkreis zu wählenden Abgrordneten ist nach Maßgabe der 
dem aegemearrigen Gesen angehängten Tabelle jestgesetzt. 
4. Niemand kann in mehr als einem Wahlkreis Kandidat sein. 
r Die Listen werden für jeden Wahlkreis durch Nandidaten. 
gruppen gebilder. welche gleichzeitig von AV i in Wahlkreise eingeschriebenen 
Wahlern ausgestellt werden. Diese Nondidaten haben in einer von ihnen 
nnterzeichueten und in geieszlicher Weise rinnmtrr Erklärung die Nandi- 
datur im Wahlkreise anzunehmen. Die Listen können nicht mehr Kandidaten 
cuthalten. als Abgeordueie i in dem Wahlkreis zu ernennen sind. Jede einzelne 
Kandidatur wird in Rechnung gestellt. als ob sie! für sich allein eine Liste bilde. 
tel. 6. Jede Liste mus nach der Festieuung des Wahltermins, 
aber spälestens zehn Tage vor der Wahl bei der Präseklur des Departements 
niedergeicgt werden. Die Präieltur trãgt die Liste und ihren Titel ein 
und weist ihr eine Ordnungszisier zu. Die Eintragung der Liste wird ab- 
gelehnt, wenn sie mehr Namen enthält, als Abgeordneie zu wählen sind. Die 
Eimragung wird ebenfalls algelehnt, wenn die Liste den Namen eines Kandi- 
daten enthält, der sich bereits auf einer anderen eingetragenen Liste beündet. 
Es konnen nur die Namen derjeuigen Kandidaten eingetragen werden, die den
	        
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