Das Deutsche Reich and seine einzelnen Glieder. Februar 14.) 31
männische Bank ist und Kredit gewährt. Die deutschen Schutzgebiete sind
also eine Erweiterung des Umlaufgebiets für die ausgedehnte deutsche
Scheidemünzprägung und für deutsche Banknoten, während ein Goldumlauf
für sie nicht erforderlich ist. Selbstverständlich herrscht in solch Neuländern
bei der Kapitalarmut und dem großen Kreditbedürfnis ein beträchtlicher
Zinsfuß. Das Kreditbedürfnis wurde anfänglich von den großen kauf-
männischen Unternehmungen befriedigt. Verhältnismäßig spät, erst 1905,06,
hat für die afrikanischen Schutzgebiete dieser kaufmännische Kredit eine bank-
mäßige Organisation erhalten (Westafrikanische, Ostafrikanische, Deutsch-
ofrikanische Bank). Darüber hinaus ist in den Gebieten dichterer weißer
Besiedlung in Deutsch- Südwestafrika. und den Besatzungsgebieten Ostafrikas
das Bedürfnis nach einer Organisation des Kredits für den städtischen
Grundbesitz und für den Kapitalbedarf der Ansiedler entstanden. Kann
für jenen auf dem Wege privater, wenn auch unter Staatsaufsicht gesorgt
werden, versagt dieser Weg bei der Unfertigkeit der Verhältnisse für den
Pilanzer und Viehzüchter, der zu wenig Sicherheit zu bieten hat. Der
Ansiedler ist auf den Weg des Personalkredits verwiesen, für den
genossenschaftliche Formen zu finden sind. Diesen Genossenschaften sollte der Staat
einen verzinslich zu gewährenden Rückhalt geben. Vor allem sollte er mit
seinem Kredit die den Bodenwert steigernde Melioration fördern. Zum
Schluß empfiehlt der Berichterstatter die Annahme folgenden Antrages:
Der Deutsche Landwirischaftsrat hält die Organisation des landwirtschaftlichen
Kredits für Deutsch- Südwestafrika für notwendig und dringlich.
Fur den kommunalen und städtischen Grundkredit steht die Gründung eines
Pfandbriefinstitutes unter staatlicher Aufsicht unmittelbar bevor. Auch für
den ländlichen Besitz ist eine gleichartige Anstalt anzustreben. Das Ge-
nossenschaftswesen mit staatlicher Unterstützung ist für den Personalkredit
— eventuell unter Ausgestaltung des Viehkredits — weiter zu pflegen und
zu fördern, kann aber allein dem Kreditbedürfnis des Ansiedlers nicht ge-
nügen. Außerdem ist mit staatlicher Hilfe ein Meliorationskreditinstitut
für einzelne Farmer wie für Meliorationsgenossenschaften — letztere eventuell
auch mit Zwangsbeitritt — zu schaffen. 2. Auch für Ostafrika und für
die deutsche Südsee ist eine den dortigen Verhältnissen entsprechende land-
wirtschaftliche Kreditorganisation anzustreben."
In der Diskussion beantragt Major a. D. v. Busse-Halle, daß
das Reichskolonialamt zur Gründung einer Genossenschaft der Farmer in
Ostafrika 10000 Mark beitrage und einen genossenschaftlich geschulten Beamten
nach Tanga schicke. Staatssekretär des Kolonialamts Dr. Solf: Das Geschick
der südwestafrikanischen Pflanzer liegt uns sehr am Herzen. Durch Wasser-
mangel, Viehseuchen, ungünstiges Klima haben sie sehr zu leiden gehabt.
Sie haben — das erkennt die Regierung an — sich schwer durcharbeiten
müssen; es ist nicht zu verwundern, wenn da mancher nicht auf einen grünen
Zweig gekommen ist. Die Lage dieser Pflanzer ist sehr ernst. Wie kann
man ihnen helfen? Durch Aufbesserung des Krreditbedürfnisses. Das
ist freilich ein schwieriges Problem, dessen Lösung noch nicht ganz ge- ·
funden ist. Aber unzweifelhaft ist, daß diesen Farmern dringende Hilfe
nottut: ebenso unzweifelhaft, daß das Privatkapital nicht geneigt ist, den
Farmern die Hilfe zu bringen. Einen Bodenkredit wird — das geht aus dem
Prokokoll des kolonialwirtschaftlichen Komitees, das unserer Verwaltung
angegliedert ist, hervor -- das Privatkapikal kaum gewähren, da die
Kapitalbelastung schen bis 50 v. H. vorgeschritten ist. Ein mobiler
Kredit wird auch kaum zu erreichen sein: er würde auf die Vieh-
herden nur gewährt werden, wenn diese versichert wären, aber dazu sind
zu
die Prämien viel zu hoch. Es bleibt also nur der Personalkredit übrig.