Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1912. (53)

D Bul he Reich u#d seint einfrinen Glieder. Februar 17.) 43 
Nein. neind Ich glaube, die Herren werden aus meinen Ausführungen 
emnommen haben,. daß es unwahr ist, daß ich irgendiemand damit —— 
sein jollte, wir wollien Teile von Marokko nehmen und seien deohalb n 
Aaadir gegangen, und die Herren sollten dafür Propaganda Merbes. d#½n 
in geichehen ohue unser Zutun, wie Sie schon daraus ersehen können, dast 
ich gerade von jener Seite so heftig angegriffen worden bin. Ich bemerke 
noch, daß die Acußerungen, wir hätten da Spivel hingesandt oder irgend 
dergieichen, nichr von dem Herrn, mit den, säch gesprochen habe, sondern 
von dritter Seite gekommen sind. Ich bin nicht gehört worden, und 
die Herren, mit denen ich hptowen habe, #rd ja bedauerlicherweise auch 
nicht r— ocden, (Beisall 
4m. Gröber (Z.): Der Neichstengler hat vor den Stichwahlen eine 
Smmun der e # Parteien versucht. Wenn er aber je#t eine 
Wehrvorlage mit der Deckung durch die Erbanfallstener vorschlägt, so wirft 
r. obwohl er uns die Moralpredigt zur Einigkeit hält, doch wieder diesen 
Eieanian unter die bürgerlichen Parteien. Die Regierung hat damals diese 
Steuer ielbst wiihenone. wir brauchten das tote Rind nicht loter zu schlagen. 
Freilich hat man im Wahllampf gesagt, die Erbansallstener mache, einen 
aroßen Teil ven indirekten * embehrlich, aber daran ist nicht zu 
denken. Gegen das Erbrecht des Reiches an Seelle gewisser Intritaterben 
sorechen ethische Momente: der ure lann nickt das fremde Weld in die 
Tasche stecken. Auch praktische Bedenken machen sich geliend. Als ieinerzeit 
bier das Erbrecht des Reiches vorgeschlagen und beraten wurde, ereiguele 
sich ein plonlicher Chnmachtsanfall eines Miitgeirdes,, einer hochangcichenen 
adenen, #amie und da sagie man sich, daß, wenn damals schon das 
Erbrecht Reiches bestanden hättc, dessen ganzes Namillenzus dem Reich 
hlte rraeich können. Dieijer Fall soll im Bundesrat mit einem Male 
einen Umichlag der Stimmung herbeigeführt haben. Ferner soll dieie Steuer 
och Geld einbringen; aber der Verlreier eines Arosicren Bandetaa hat 
geiagt. mit den herrenlosen hrerrbichaiten habe sein Stoat bisher schlechte 
Eriahrungen gemacht. Bei der mangelnden siurnzieen arl dieies 
Erbrechtes des Reiches treien die prinziviellen Bedenlen um so 
deroor. und ist erst einmol das Erbrecht des „ Kescher innezonne wer 
will dann haltmachen und verhindern, daß die DHerren von der Gustersten 
Linken ihre Gedanken auf dieiem Gebiet immer mehr zur Geliung 
bringen? Man schließt vielleicht erst die sechste oder achte Reihe der 
Erben aus, iväter die vierte oder fünfte Reihe, und schliestlich das ganze 
Erbrecht. t96 55 den Wünschen der Sozialdemokraten enlsprechen würde. 
Prioci — 
" uenr des Reichskolonialamis Solf: Der Abg. Ledebour 
bat meine tgreit als Gouverneur von Samva einer freundlichen Kritik 
unterzogen und bedauert, daß ich als Staatssekretär diese Politik dadurch 
unterbrochen hälte, daß ich einen Erlaß nach Samoa gerichtet habe, nach 
dem Weibe eingeborene Frauen nicht heiraten dürien. Der Abg. Ledebour 
bat sich auf christlich-moraliiche Momenie bezogen und die Herren vom 
Nentrum gebeten, ihm in seinem Kampfe ** das Verbot der Misch 
lingsehen zu DHilfe zu kommen. Der Abg. Gröber hat dies auch gelan, 
er dat das Verbot der Mischlingsehen als einen Eingriff in die Menichen- 
rechte bezeichnet. Ich bine, es nicht für ungm zu nehmen, wenn ich die 
Ausijührungen der beiden Herren doch jür weiemlich #hrorelische Erörterungen 
*rie Iunstimmung. Ein Urteil über diese koloniawvolitiich ansterordemlich 
wichtige FKrage kann nur derienige haben, der jahrelang in sonchen La 
##lebt hat und der die Schäden sundiert und beobackuet hat, die e Rasie 
von iolchen Mischlingsehen haben. Ich bin gern bereit, * ude 
 
	        
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