D Bul he Reich u#d seint einfrinen Glieder. Februar 17.) 43
Nein. neind Ich glaube, die Herren werden aus meinen Ausführungen
emnommen haben,. daß es unwahr ist, daß ich irgendiemand damit ——
sein jollte, wir wollien Teile von Marokko nehmen und seien deohalb n
Aaadir gegangen, und die Herren sollten dafür Propaganda Merbes. d#½n
in geichehen ohue unser Zutun, wie Sie schon daraus ersehen können, dast
ich gerade von jener Seite so heftig angegriffen worden bin. Ich bemerke
noch, daß die Acußerungen, wir hätten da Spivel hingesandt oder irgend
dergieichen, nichr von dem Herrn, mit den, säch gesprochen habe, sondern
von dritter Seite gekommen sind. Ich bin nicht gehört worden, und
die Herren, mit denen ich hptowen habe, #rd ja bedauerlicherweise auch
nicht r— ocden, (Beisall
4m. Gröber (Z.): Der Neichstengler hat vor den Stichwahlen eine
Smmun der e # Parteien versucht. Wenn er aber je#t eine
Wehrvorlage mit der Deckung durch die Erbanfallstener vorschlägt, so wirft
r. obwohl er uns die Moralpredigt zur Einigkeit hält, doch wieder diesen
Eieanian unter die bürgerlichen Parteien. Die Regierung hat damals diese
Steuer ielbst wiihenone. wir brauchten das tote Rind nicht loter zu schlagen.
Freilich hat man im Wahllampf gesagt, die Erbansallstener mache, einen
aroßen Teil ven indirekten * embehrlich, aber daran ist nicht zu
denken. Gegen das Erbrecht des Reiches an Seelle gewisser Intritaterben
sorechen ethische Momente: der ure lann nickt das fremde Weld in die
Tasche stecken. Auch praktische Bedenken machen sich geliend. Als ieinerzeit
bier das Erbrecht des Reiches vorgeschlagen und beraten wurde, ereiguele
sich ein plonlicher Chnmachtsanfall eines Miitgeirdes,, einer hochangcichenen
adenen, #amie und da sagie man sich, daß, wenn damals schon das
Erbrecht Reiches bestanden hättc, dessen ganzes Namillenzus dem Reich
hlte rraeich können. Dieijer Fall soll im Bundesrat mit einem Male
einen Umichlag der Stimmung herbeigeführt haben. Ferner soll dieie Steuer
och Geld einbringen; aber der Verlreier eines Arosicren Bandetaa hat
geiagt. mit den herrenlosen hrerrbichaiten habe sein Stoat bisher schlechte
Eriahrungen gemacht. Bei der mangelnden siurnzieen arl dieies
Erbrechtes des Reiches treien die prinziviellen Bedenlen um so
deroor. und ist erst einmol das Erbrecht des „ Kescher innezonne wer
will dann haltmachen und verhindern, daß die DHerren von der Gustersten
Linken ihre Gedanken auf dieiem Gebiet immer mehr zur Geliung
bringen? Man schließt vielleicht erst die sechste oder achte Reihe der
Erben aus, iväter die vierte oder fünfte Reihe, und schliestlich das ganze
Erbrecht. t96 55 den Wünschen der Sozialdemokraten enlsprechen würde.
Prioci —
" uenr des Reichskolonialamis Solf: Der Abg. Ledebour
bat meine tgreit als Gouverneur von Samva einer freundlichen Kritik
unterzogen und bedauert, daß ich als Staatssekretär diese Politik dadurch
unterbrochen hälte, daß ich einen Erlaß nach Samoa gerichtet habe, nach
dem Weibe eingeborene Frauen nicht heiraten dürien. Der Abg. Ledebour
bat sich auf christlich-moraliiche Momenie bezogen und die Herren vom
Nentrum gebeten, ihm in seinem Kampfe ** das Verbot der Misch
lingsehen zu DHilfe zu kommen. Der Abg. Gröber hat dies auch gelan,
er dat das Verbot der Mischlingsehen als einen Eingriff in die Menichen-
rechte bezeichnet. Ich bine, es nicht für ungm zu nehmen, wenn ich die
Ausijührungen der beiden Herren doch jür weiemlich #hrorelische Erörterungen
*rie Iunstimmung. Ein Urteil über diese koloniawvolitiich ansterordemlich
wichtige FKrage kann nur derienige haben, der jahrelang in sonchen La
##lebt hat und der die Schäden sundiert und beobackuet hat, die e Rasie
von iolchen Mischlingsehen haben. Ich bin gern bereit, * ude