Das Druisqe Rtiq und sriur rinteluen Gli (Februar 19.)
anlagen sind Erstimmungen getroffen, um schädliche Stauanlagen zu be-
seitigen, zu beschränken oder deren Umgestaltung herbeizuführen. Auch be-
Auglich der Flußläufe schafft der Entwurf neues Recht. Bisher waren die
Anlieger zur Unterhaltung der Flußlönse verpflichtet, künftig soll der Eigen-
mmer nur bei den Strömen Keiter und dritter Ordnung diese Verpilichtung
daben. Der Entwurf schreibt vor, die Unterhaltungspflicht auf die Wasser-
genossenschaften zu übertragen, Ie. über den Kreis der Finelurn Gemeinde
binausgehen. Diesen Wassergenossenschaften gehören nicht allein die
licger an, sondern es können dazu auch alle diejenigen herangezogen werden,
die irgendeinen. Verrelt von den Flußläufen haben, so z. B. Fabriken und
Bergwerke. Die Frage der Beitragsleistung soll geregelt werden nach der
Hohe des orteils, den der einzelne an dem Wasserlauf hot. Soweit es
lich um Widerwillige handelt, die sich weigern, einer Genossenschaft bei-
zutreten, kann der eteitwe eintreten. Den örtlichen Verhältnissen
ist insoiern Rechnung zu tragen, als da, wo bisher die Gemeinden die
Umierhollung hauen, die Möglichkeit besteht, es dabei zu belassen. Der
häufig heroortretenden Klage, daß die Rechie an Wasser ni ## genügend
ieĩtgeitellt eien, sucht der Entwurf dadurch zu begegnen, daß er die Ein-
richtung beionderer Wasserbücher vorsieht. Die Wagerbuchrr. sollen bei Wasser-
läujen erster Ordnung vom Regierungeprösidenten und bei jolchen zweiter
und dritter Ordnung vom Landrat geführt werden. Was. hit Organisation
der Behorden aubetrifft, so ist vorgesehen, daß die bisherige Strombauver-
waltung bestehen bleibt, es treten dazu er, Negierungsbräsident, der Land-
rat, die Gemeindebehörden usw. Außerdem ist die Errichtung von Strom ·
bauausschüssen und von asserbaurãten vorgeiehen- Wenn ich nach meinen
kurzen Ausführungen die einung vert daß in dieiem Emwurf die
landwirkschaftlichen * ausrichen weraher sind, so möchte ich dorauf
binweisen, daß das gleiche auch bezüglich des Handels und der DI#dsteie
der Fall ist. d40 darf kurz binwezen auf die Bestimmungen, welche di
Sonderrechte des Bergwerkseigentümers aufrechterhallen, welche sich auf de
Anlage neuer Wasierstraßen beziehen, auf die Erleichterung der böglichkeit
zur Ausnutzung der Wasserkraft für Betriebszwecke, besonders für Elrurinitane
zwecke, auf die Erleichterungen bei der Einleitung von Abwässern, auf d
weitergehende Benuyung der Woasserläufe seitens der Industric. Mir #ar
einige Rejolutionen des wasserwirtschastlichen Verbandes zugegangen, die
eine Reihe von Wünschen enthalten, über welche eine Veritchigung bei
den weiteren Beralungen nicht ganz aussichtslos ericheint. Aber d
iomtbeurteilung, welche in dieser Druckichrift ausgesprochen ist, aen mir
die Hoffnung, daß dieler Selhem-un in den Kreisen der Interessenten i
allgemeinen eine wohlwollende Aufnahme gefunden hat.
NAach einer die ko0ln Kodifikation im ganzen anerkennenden Di
kujiion wird der Entwurf, der 365 Paragraphen enthölt, einer Kom-
mission von 28 Mitgliedern überwiesen.
19. Februar. (Reichstag.) Fortsetzung der ersten Beratung
des Etals. Streit über die Finangpolitik, besonders die Erbschafte-
steuerfrage.
Abg. Bansn Edler u Putliz K.): Ich bin von meiner Fraktion
beauftragt zu erklären, oaobnn wir auf der Ablehnung der Erbanjallsteuer
mit bragt da #nl d% (Beifall r.) Die Sozialdemokratie hat bei
den letzen Wahlen 4¼ Millionen Stimmen ausgebraucht. Die Gefahr
liegt nicht in den 4¼ Millionen, sondern darin, daß die Führer der
Sozialdemokratie zielbewußt auf ihr Ziel lossteuern, und einen Teil dieser