Metadata: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1910. (51)

Greßbritannien. (Februar 23. — 28.) 501 
Lord Rosebery machte sodann den Vorschlag, daß die Lords, 
die mit einer Reform einverstanden seien, einen Reformplan einbringen 
möchten, ohne die Vorschläge der Regierung abzuwarten, so daß dem Lande 
zwei Pläne unterbreitet würden. Die Pairs müßten anerkennen, daß das 
Land sich gegen das Prinzip der Erblichkeit ausgesprochen habe, und das 
Oberhaus habe jetzt eine gute Gelegenheit, sein eigenes Haus in Ordnung 
zu bringen. 
Nachdem Earl of Crewe noch darauf hingewiesen hatte, daß 
Lansdowne der auswärtigen Politik keine Erwähnung getan habe, und 
seine Freude darüber ausgedrückt, daß die Verhältnisse in Europa dies 
nicht als notwendig hätten erscheinen lassen, wurde die Adresse ange- 
nommen. 
23. Februar. Eine Abordnung von 30 radikalen Abgeord- 
neten unter Führung von Sir Charles Dilke bittet den Premier- 
minister Asquith um kräftigeres Vorgehen gegen das Oberhaus, 
dessen Vetorecht abgeschafft werden müsse. 
24. Februar. Oberhaus. Lord Rosebery kündigt an, daß 
er am 14. März beantragen werde, daß das Haus sich als Komitee 
konstituiere, um die besten Mittel einer Reform seiner gegen- 
wärtigen Organisation zu erwägen, damit eine starke und wirksame 
zweite Kammer begründet werde. 
25. Februar. Das Unterhaus lehnt einen Zusatz zur Adresse 
über die Einführung von Schutzzöllen zur Förderung der heimischen 
Industrie mit 228 gegen 185 Stimmen ab. 
W. Februar. (Unterhaus.) Programm der Regierung. 
Premierminister Asquith beantragt, alle Sitzungen bis zum 24. März 
ausschließlich den Regierungsgeschäften und besonders dem Budget zu 
widmen. Vom 24.—29. März würde sich das Haus vertagen. Bei seinem 
Wiederzusammentritt werde die Regierung Vorschläge über die Beziehungen 
zwischen beiden Kammern machen. Diese Vorschläge würden zunächst in 
Form von Resolutionen eingebracht werden, in denen ganz allgemein die 
Notwendigkeit ausgesprochen sein werde, die Lords von den Finanz- 
angelegenheiten auszuschließen, und in denen ferner das Unterhaus zu der 
Erklärung aufgefordert werden solle, daß das Vetorecht des Oberhauses 
mit Bezug auf die Gesetzgebung so eingeschränkt werden müsse, daß die 
Vorherrschaft des Willens des Unterhauses innerhalb der Lebensdauer eines 
und desselben Parlaments als gesichert erscheine. Asquith schloß, es werde 
klargelegt werden, daß diese Verfassungsänderungen kein Präjudiz für die 
endgültige Lösung der Frage bildeten. Er fasse für eines der nächsten 
Jahre die Schaffung eines Oberhauses auf demokratischer Grundlage ins 
Auge. Wenn die Resolutionen zur Annahme gelangt seien, werde ein 
Gesetzentwurf vorgelegt werden, der die betreifenden Teile der Resolutionen 
in Kraft setze. Ob das Oberhaus den Resolutionen zustimme oder nicht, 
die Regierung sehe die Einführung von Bestimmungen, die das Unterhaus 
von dem Veto des Oberhauses befreien, nicht nur als erste wesentlichste 
Voraussetzung für die gesetzgeberische Würde und eine nutbringende Wirk- 
samkeit des Unterhauses an, sondern auch als ihre eigene höchste Pflicht. 
Im Verfolge dieser Aufgabe werde die Regierung alle Maßregeln ergreifen,
	        
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