686 Frankreich. (August 13.—25.)
Botschafter der Vereinigten Staaten den Schutz der österreichisch-ungarischen
Untertanen übergeben hat. "
13. August. Kriegserklärung an Osterreich-Ungarn. (Siehe
S. 480.)
14. August. Die deutsche Negierung läßt der französischen
Regierung durch Vermittlung einer neutralen Macht folgendes
mitteilen:
Die Meldungen der deutschen Truppen lassen erkennen, daß dem
Völkerrecht zuwider in Frankreich der Volkskrieg organisiert wird. In
zahlreichen Fällen haben Landeseinwohner unter dem Schutz bürgerlicher
Kleidung heimtückisch auf deutsche Soldaten geschossen. Deutschland erhebt
Einspruch gegen eine derartige Kriegführung, die dem Völkerrecht wider-
spricht. Die deutschen Truppen haben Anweisung erhalten, jede feindselige
Haltung der Landeseinwohner mit den schärfsten Maßregeln zu unterdrücken.
Jeder Nichtsoldat, der Waffen führt, und jeder, der die deutschen rück-
wärtigen Verbindungen stört, Telegraphendrähte durchschneidet oder Spren-
gungen vornimmt, kurz in irgendeiner Weise unberechtigt an einer Kriegs-
handlung teilnimmt, wird sofort standrechtlich erschossen. Wenn die Krieg-
führung hierdurch einen besonders schroffen Charakter annimmt, trifft Deutsch-
land dafür nicht die Verantwortung. Frankreich allein ist verantwortlich
für die Ströme von Blut, die sie kosten wird.
21. August. Die Regierung richtet an die Signatarmächte
der Haager Konvention folgende Note betr. „deutsche Greuel“.
Die Regierung der Französischen Republik hat die Ehre, zur Kenntnis
der Signatarmächte der Haager Konvention die nachfolgenden Tatsachen.
zu bringen, die von seiten der deutschen Militärbehörden eine Verletzung
der Konvention darstellen, die unter dem 10. Oktober 1907 durch die
deutsche Reichsregierung unterzeichnet worden ist.
Einem Bericht vom 10. August zufolge, den der Generalissimus der
Ostarmee eingesandt hat, haben die deutschen Truppen einer großen Zahl
Verwundeter im Nahkampfe durch Schüsse ins Gesicht den Garaus gemacht,
wie durch den großen Umfang der Wunden bezeugt wird. Andere Ber-
wundete waren mit bewußter Absicht niedergetrampelt worden. Am 10. August
hat bayerische Infanterie die Dörfer in den Bezirken von Barbas, Montigny,
Montreux und Parus, durch die sie gezogen sind, planmäßig in Brand
gesteckt, und zwar zu einer Zeit, wo kein feindliches Artilleriefeuer eine
solche Maßnahme veranlaßt hätte. Im selben Bezirk zwangen sie die
Bewohner, sich vor ihrer Schützenlinie aufzustellen. Ein anderer Bericht
vom 11. August 1914 sagt: Die deutschen Truppen verbrennen Dörfer,
machen die Einwohner nieder und zwingen Weiber und Kinder, vor ihrer
Front herzulaufen, wenn sie aus den Dörfern aufs Schlachtfeld rücken.
Das geschah anerkanntermaßen am 10. August in dem Gefecht zu Billy.
Sie machen den Verwundeten den Garaus und töten die Gefangenen.
Angesichts solcher Vorgänge, die das gemeinsame Gewissen der Mensch-
heit verabscheuen muß, wendet sich die Regierung der Republik an die
zivilisierten Mächte mit der Bitte, eine genaue Untersuchung dieser
Greuel vorzunehmen, die auf ewig für eine kriegführende Partei eine
Schande bilden.
25. August. Rücktritt des Kriegsministers Messimy wegen
der im Heerwesen aufgedeckten Mißstände.