Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

686 Frankreich. (August 13.—25.) 
Botschafter der Vereinigten Staaten den Schutz der österreichisch-ungarischen 
Untertanen übergeben hat. " 
13. August. Kriegserklärung an Osterreich-Ungarn. (Siehe 
S. 480.) 
14. August. Die deutsche Negierung läßt der französischen 
Regierung durch Vermittlung einer neutralen Macht folgendes 
mitteilen: 
Die Meldungen der deutschen Truppen lassen erkennen, daß dem 
Völkerrecht zuwider in Frankreich der Volkskrieg organisiert wird. In 
zahlreichen Fällen haben Landeseinwohner unter dem Schutz bürgerlicher 
Kleidung heimtückisch auf deutsche Soldaten geschossen. Deutschland erhebt 
Einspruch gegen eine derartige Kriegführung, die dem Völkerrecht wider- 
spricht. Die deutschen Truppen haben Anweisung erhalten, jede feindselige 
Haltung der Landeseinwohner mit den schärfsten Maßregeln zu unterdrücken. 
Jeder Nichtsoldat, der Waffen führt, und jeder, der die deutschen rück- 
wärtigen Verbindungen stört, Telegraphendrähte durchschneidet oder Spren- 
gungen vornimmt, kurz in irgendeiner Weise unberechtigt an einer Kriegs- 
handlung teilnimmt, wird sofort standrechtlich erschossen. Wenn die Krieg- 
führung hierdurch einen besonders schroffen Charakter annimmt, trifft Deutsch- 
land dafür nicht die Verantwortung. Frankreich allein ist verantwortlich 
für die Ströme von Blut, die sie kosten wird. 
21. August. Die Regierung richtet an die Signatarmächte 
der Haager Konvention folgende Note betr. „deutsche Greuel“. 
Die Regierung der Französischen Republik hat die Ehre, zur Kenntnis 
der Signatarmächte der Haager Konvention die nachfolgenden Tatsachen. 
zu bringen, die von seiten der deutschen Militärbehörden eine Verletzung 
der Konvention darstellen, die unter dem 10. Oktober 1907 durch die 
deutsche Reichsregierung unterzeichnet worden ist. 
Einem Bericht vom 10. August zufolge, den der Generalissimus der 
Ostarmee eingesandt hat, haben die deutschen Truppen einer großen Zahl 
Verwundeter im Nahkampfe durch Schüsse ins Gesicht den Garaus gemacht, 
wie durch den großen Umfang der Wunden bezeugt wird. Andere Ber- 
wundete waren mit bewußter Absicht niedergetrampelt worden. Am 10. August 
hat bayerische Infanterie die Dörfer in den Bezirken von Barbas, Montigny, 
Montreux und Parus, durch die sie gezogen sind, planmäßig in Brand 
gesteckt, und zwar zu einer Zeit, wo kein feindliches Artilleriefeuer eine 
solche Maßnahme veranlaßt hätte. Im selben Bezirk zwangen sie die 
Bewohner, sich vor ihrer Schützenlinie aufzustellen. Ein anderer Bericht 
vom 11. August 1914 sagt: Die deutschen Truppen verbrennen Dörfer, 
machen die Einwohner nieder und zwingen Weiber und Kinder, vor ihrer 
Front herzulaufen, wenn sie aus den Dörfern aufs Schlachtfeld rücken. 
Das geschah anerkanntermaßen am 10. August in dem Gefecht zu Billy. 
Sie machen den Verwundeten den Garaus und töten die Gefangenen. 
Angesichts solcher Vorgänge, die das gemeinsame Gewissen der Mensch- 
heit verabscheuen muß, wendet sich die Regierung der Republik an die 
zivilisierten Mächte mit der Bitte, eine genaue Untersuchung dieser 
Greuel vorzunehmen, die auf ewig für eine kriegführende Partei eine 
Schande bilden. 
25. August. Rücktritt des Kriegsministers Messimy wegen 
der im Heerwesen aufgedeckten Mißstände. 
 
	        
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