Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

SFrankrei. (Otltober 4. Mitte.) 695 
haltung und Entwicklung ihrer Beschäftigung. 4. Prüfung geeigneter 
Maßnahmen zur Erleichterung des Verkehrs und Transports zwischen den 
Kolonien untereinander und mit dem Mutterlande. 5. Ausfindigmachen 
neuer Absatzgebiete wegen Fortfalls des Handels mit den gegnerischen 
Staaten. 6. Untersuchung, wie an Stelle der gegnerischen Unternehmungen 
in den Kolonialländern auf schnellstem Wege französische Unternehmungen 
gesetzt werden können. 
4.—8. Oktober. Präsident Poincaré besucht mit den Ministern 
Millerand und Viviani das französische und englische Hauptaquartier. 
5. Oktober. Auf Joffres Anregung sollen folgende Städte in 
der Umgebung von Paris befestigt werden: Senlis, Gisors, Pont- 
Sainte-Maxence, Montmorench, Beauvais, Chantilly, Melun, Mantes 
und Meaux. 
6. Oktober. (Bordeaux.) Der katholische Abgeordnete Graf 
Albert de Mun, Mitglied der Akademie, 1. 73 Jahre alt. 
10. Oktober. Staatsschatzscheine. 
Alle Zeitungen veröffentlichen einen gleichlautenden, anscheinend 
offiziösen Aufruf an die Bevölkerung, möglichst große Beträge in Staats- 
schatzscheinen für die Nationalverteidigung zu zeichnen und nach Möglichkeit 
Schatzscheine als Zahlungsmittel zu verwenden. 
13. Oktober. (Havre.) Die belgische Regierung nimmt ihren 
Sitz in Havre. 
Die belgische Regierung erhält das Recht der Exterritorialität, Porto- 
freiheit und Borrang im telegraphischen Verkehr. 
15. Oktober. (Paris.) Die Minister Sembat und Guesde 
geben vor einer Gruppe der Partei der geeinigten Sozialisten Er- 
klärungen über ihre Teilnahme an der Regierungsarbeit und der 
Nationalverteidigung ab. 
Die Gruppe nimmt einstimmig eine Tagesordnung an, in der Sembat 
und Guesde das Vertrauen auf ihre fernere Haltung inmitten der Regierung 
ausgesprochen wird. 
Mitte Oktober. Zum Handelskrieg. 
Justizminister Briand richtet an die ihm unterstehenden Behörden 
folgenden Erlaß: Ich fordere Sie auf zu der Beschlagnahme und Einziehung 
aller Waren, Gelder und überhaupt aller beweglichen und unbeweglichen 
Vermögensstücke, die von deutschen, österreichischen und ungarischen Firmen 
herrühren, die in Frankreich Handel, Industrie und Landwirtschaft treiben, 
gleichviel ob diese Firmen ihr Geschäft seit der Kriegserklärung eingestellt 
haben oder nicht. Sie haben ihnen gegenüber vorzugehen, auch wenn sie 
ihre wahre Eigenschaft dadurch verschleiert haben, daß sie die Form einer 
in Frankreich ansässigen und den französischen Gesetzen unterstehenden Ge- 
sellschaft einnehmen; dies gilt auch, wenn sie sich unter den Schutz eines 
Dritten von französischer oder der Staatsangehörigkeit einer verbündeten 
oder neutralen Macht gestellt haben. Seinerseits weist der Minister des 
Innern, Maloy, die Verwaltungsbehörden an, Listen der geschäftlichen 
Niederlassungen von Ausländern aufzustellen und den Kriegsbehörden zu 
überreichen.
	        
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