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haltung und Entwicklung ihrer Beschäftigung. 4. Prüfung geeigneter
Maßnahmen zur Erleichterung des Verkehrs und Transports zwischen den
Kolonien untereinander und mit dem Mutterlande. 5. Ausfindigmachen
neuer Absatzgebiete wegen Fortfalls des Handels mit den gegnerischen
Staaten. 6. Untersuchung, wie an Stelle der gegnerischen Unternehmungen
in den Kolonialländern auf schnellstem Wege französische Unternehmungen
gesetzt werden können.
4.—8. Oktober. Präsident Poincaré besucht mit den Ministern
Millerand und Viviani das französische und englische Hauptaquartier.
5. Oktober. Auf Joffres Anregung sollen folgende Städte in
der Umgebung von Paris befestigt werden: Senlis, Gisors, Pont-
Sainte-Maxence, Montmorench, Beauvais, Chantilly, Melun, Mantes
und Meaux.
6. Oktober. (Bordeaux.) Der katholische Abgeordnete Graf
Albert de Mun, Mitglied der Akademie, 1. 73 Jahre alt.
10. Oktober. Staatsschatzscheine.
Alle Zeitungen veröffentlichen einen gleichlautenden, anscheinend
offiziösen Aufruf an die Bevölkerung, möglichst große Beträge in Staats-
schatzscheinen für die Nationalverteidigung zu zeichnen und nach Möglichkeit
Schatzscheine als Zahlungsmittel zu verwenden.
13. Oktober. (Havre.) Die belgische Regierung nimmt ihren
Sitz in Havre.
Die belgische Regierung erhält das Recht der Exterritorialität, Porto-
freiheit und Borrang im telegraphischen Verkehr.
15. Oktober. (Paris.) Die Minister Sembat und Guesde
geben vor einer Gruppe der Partei der geeinigten Sozialisten Er-
klärungen über ihre Teilnahme an der Regierungsarbeit und der
Nationalverteidigung ab.
Die Gruppe nimmt einstimmig eine Tagesordnung an, in der Sembat
und Guesde das Vertrauen auf ihre fernere Haltung inmitten der Regierung
ausgesprochen wird.
Mitte Oktober. Zum Handelskrieg.
Justizminister Briand richtet an die ihm unterstehenden Behörden
folgenden Erlaß: Ich fordere Sie auf zu der Beschlagnahme und Einziehung
aller Waren, Gelder und überhaupt aller beweglichen und unbeweglichen
Vermögensstücke, die von deutschen, österreichischen und ungarischen Firmen
herrühren, die in Frankreich Handel, Industrie und Landwirtschaft treiben,
gleichviel ob diese Firmen ihr Geschäft seit der Kriegserklärung eingestellt
haben oder nicht. Sie haben ihnen gegenüber vorzugehen, auch wenn sie
ihre wahre Eigenschaft dadurch verschleiert haben, daß sie die Form einer
in Frankreich ansässigen und den französischen Gesetzen unterstehenden Ge-
sellschaft einnehmen; dies gilt auch, wenn sie sich unter den Schutz eines
Dritten von französischer oder der Staatsangehörigkeit einer verbündeten
oder neutralen Macht gestellt haben. Seinerseits weist der Minister des
Innern, Maloy, die Verwaltungsbehörden an, Listen der geschäftlichen
Niederlassungen von Ausländern aufzustellen und den Kriegsbehörden zu
überreichen.