Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

702 Kr#treicz. (Dezember 5.—13.) 
5. Dezember. Die Regierung beschließt, den einberufenen 
Parlamentariern die Teilnahme an der Kammersession zu gestatten; 
sie dürfen jedoch in der Sitzung nur Zivilkleidung tragen. 
6. Dezember. Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß, der 
den Finanzminister ermächtigt, den Betrag der auszugebenden Staats- 
schatzscheine auf 1400 Millionen Franken zu erhöhen. 
8. Dezember. (Bordeaux.) Präsident Poincaréund die Minister 
mit Ausnahme des Kriegsministers kehren nach Paris zurück. 
10. Dezember. (Paris.) Der Revisionsrat des Militär- 
gouvernements hebt wegen eines Formfehlers das Urteil des Kriegs- 
gerichts gegen die neun deutschen Militärärzte (s. 23. November) 
auf und verweist die Sache wieder vor das Kriegsgericht. 
10. Dezember. Das Amtsblatt veröffentlicht ein Dekret, wonach 
den Ministerien außerordentliche Ergänzungskredite in Höhe von 
896 295000 Franken für das Rechnungsjahr 1914 eröffnet werden. 
12. Dezember. (Ministerrat.) Beratung über die den Kam- 
mern vorzulegenden Gesetzentwürfe. 
Der Ministerrat billigt die Bestimmungen des Gesetzentwurfs über 
die provisorischen Budgetzwölftel und beschließt, von der Kammer die An- 
nahme von sechs provisorischen Budgetzwölfteln in der Höhe von 8/ Mil- 
liarden Franken (gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres eine 
Mehrausgabe von 5,9 Milliarden) zu verlangen. Auf das Budget des 
Kriegsministers fallen 6020 Millionen, auf die Flotte 338 Millionen, die 
übrigen 2157 Millionen sind für zivile Ausgaben bestimmt. Für den 
Wiederaufbau der infolge des Krieges zerstörten Gebäude und Unter- 
stützungen der durch den Krieg Geschadigten sind 300 Millionen Franken 
vorgesehen. Der Höchstbetrag für die Ausgabe von Schatzscheinen während 
des ersten Halbjahres 1915 soll auf zwei Milliarden erhöht werden. Finanz- 
minister Ribot erklärt, die für angenommene Krediterweiterungen anzu- 
wendenden Summen seien den Einnahmen aus den schon bestehenden Steuern 
zu entnehmen. Neue Steuern brauchten nicht ausgeschrieben zu werden. 
Der am 13. Juli angenommene Einkommensteuervorschlag, der am 1. Januar 
hätte in Kraft treten sollen, werde jetzt nicht ins Leben treten. Auch werde 
den Kammern ein Regierungsentwurf vorgelegt werden, durch den von der 
Erbschaftssteuer befreit werden die Erben direkter Linie und die Gatten 
aller Militärpersonen, die vor dem Feind gefallen oder während des 
Krieges und des darauffolgenden Jahres an den erlittenen Verletzungen 
oder Krankheit verstorben sind, die sie sich während des Militärdienstes 
zugezogen haben. Die Maßnahme werde auch auf die Militärpersonen 
der verbündeten Armeen Anwendung finden. Der Minister des Innern 
Malvy wird dem Parlament einen Gesetzentwurf unterbreiten, durch den 
alle Wahlen für die gesetzgebenden Körperschaften, die Departements- und 
Gemeinderäte bis nach dem Kriege verschoben werden. 
13. Dezember. Das Kriegsministerium veröffentlicht den Ein- 
berufungsbefehl der Jahresklasse 1915 sowie der Zurückgestellten 
von 1913 und 1914.
	        
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