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5. Dezember. Die Regierung beschließt, den einberufenen
Parlamentariern die Teilnahme an der Kammersession zu gestatten;
sie dürfen jedoch in der Sitzung nur Zivilkleidung tragen.
6. Dezember. Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß, der
den Finanzminister ermächtigt, den Betrag der auszugebenden Staats-
schatzscheine auf 1400 Millionen Franken zu erhöhen.
8. Dezember. (Bordeaux.) Präsident Poincaréund die Minister
mit Ausnahme des Kriegsministers kehren nach Paris zurück.
10. Dezember. (Paris.) Der Revisionsrat des Militär-
gouvernements hebt wegen eines Formfehlers das Urteil des Kriegs-
gerichts gegen die neun deutschen Militärärzte (s. 23. November)
auf und verweist die Sache wieder vor das Kriegsgericht.
10. Dezember. Das Amtsblatt veröffentlicht ein Dekret, wonach
den Ministerien außerordentliche Ergänzungskredite in Höhe von
896 295000 Franken für das Rechnungsjahr 1914 eröffnet werden.
12. Dezember. (Ministerrat.) Beratung über die den Kam-
mern vorzulegenden Gesetzentwürfe.
Der Ministerrat billigt die Bestimmungen des Gesetzentwurfs über
die provisorischen Budgetzwölftel und beschließt, von der Kammer die An-
nahme von sechs provisorischen Budgetzwölfteln in der Höhe von 8/ Mil-
liarden Franken (gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres eine
Mehrausgabe von 5,9 Milliarden) zu verlangen. Auf das Budget des
Kriegsministers fallen 6020 Millionen, auf die Flotte 338 Millionen, die
übrigen 2157 Millionen sind für zivile Ausgaben bestimmt. Für den
Wiederaufbau der infolge des Krieges zerstörten Gebäude und Unter-
stützungen der durch den Krieg Geschadigten sind 300 Millionen Franken
vorgesehen. Der Höchstbetrag für die Ausgabe von Schatzscheinen während
des ersten Halbjahres 1915 soll auf zwei Milliarden erhöht werden. Finanz-
minister Ribot erklärt, die für angenommene Krediterweiterungen anzu-
wendenden Summen seien den Einnahmen aus den schon bestehenden Steuern
zu entnehmen. Neue Steuern brauchten nicht ausgeschrieben zu werden.
Der am 13. Juli angenommene Einkommensteuervorschlag, der am 1. Januar
hätte in Kraft treten sollen, werde jetzt nicht ins Leben treten. Auch werde
den Kammern ein Regierungsentwurf vorgelegt werden, durch den von der
Erbschaftssteuer befreit werden die Erben direkter Linie und die Gatten
aller Militärpersonen, die vor dem Feind gefallen oder während des
Krieges und des darauffolgenden Jahres an den erlittenen Verletzungen
oder Krankheit verstorben sind, die sie sich während des Militärdienstes
zugezogen haben. Die Maßnahme werde auch auf die Militärpersonen
der verbündeten Armeen Anwendung finden. Der Minister des Innern
Malvy wird dem Parlament einen Gesetzentwurf unterbreiten, durch den
alle Wahlen für die gesetzgebenden Körperschaften, die Departements- und
Gemeinderäte bis nach dem Kriege verschoben werden.
13. Dezember. Das Kriegsministerium veröffentlicht den Ein-
berufungsbefehl der Jahresklasse 1915 sowie der Zurückgestellten
von 1913 und 1914.