748 Schneiz. (August 12.—Oktober 25.)
ständigen. Der Bundesrat ist fest überzeugt, daß diese Erklärung von den
kriegführenden Mächten sowie von den anderen Staaten, die den Vertrag
von 1815 unterzeichnet haben, als Ausdruck der altherkömmlichen Anhänglich-
keit des Schweizervolkes an den Neutralitätsgedanken und als gewissenbafte
Bekräftigung der für die schweizerische Eidgenossenschaft aus den Wiener
Verträgen sich ergebenden Verhältnisse mit Wohlwollen entgegengenommen
werden wird.
Die Erklärung wird denjenigen Staaten, die 1815 die Unverletz-
barkeit und Neutralität der Schweiz anerkannt haben, sowie einigen anderen
Staatsregierungen (darunter Italien) amtlich mitgeteilt. Sämtliche Staaten
erklären, daß sie die Neutralität der Schweiz aufs strengste beobachten werden.
12. August. (Bundesrat.) Es wird beschlossen, sofort eine
Anleihe von 30 Millionen Franken zu 5 Prozent, rückzahlbar im
Februar 1917 zum Kurse von 99 Prozent auszugeben.
27. August. (Genf.) Eröffnung der Agentur für Kriegs-
gefangene unter Leitung des Nationalrats Gustav Ador.
29. August. Der französische Schriftsteller Romain Rolland
veröffentlicht im „Journal de Genèe“ einen Offenen Brief an Gerhart
Hauptmann, in dem er für Belgien eintritt.
Hauptmann antwortet in der Vossischen Zeitung am 10. September.
Mitte September. „Genfer Protest“ gegen die Beschießung
von Reims.
Der vielbesprochene Protest hat folgenden Wortlaut: „Die unter-
zeichneten Schweizer Bürger, heftig erregt durch das ungerechtfertigte Attentat
auf die Kathedrale von Reims, das zu der willkürlichen Einäscherung der
allen Kräften und wissenschaftlichen Schätze Löwens hinzukommt, tadeln aus
geschichtlichen einen Akt der Barbarei, der die gesamte Menschheit in einem
der vornehmsten Zeugen ihrer sittlichen und künstlerischen Größe trifft.“ —
Der Protest wurde u. a. von dem Maler Hodler unterzeichnet.
1. Oktober. Der Bundespräsident richtet einen Aufruf an
das Schweizervolk, in dem in Rücksicht auf die Neutralität, die von
dem ganzen Volke gebilligt werde, allen Bürgern, insbesondere der
Presse aller Parteirichtungen, Sprachen und Landesgegenden Mäßigung
und Zurückhaltung anempfohlen wird.
5. Oktober. (Bundesrat.) Nach einer Besprechung mit der
Heeresleitung wird beschlossen, die Mobilmachung in vollem Umfang
weiter aufrecht zu erhalten.
19. Oktober. (Bundesrat.) Es wird beschlossen, eine (zweite)
Mobilmachungsanleihe von 50 Millionen Franken zu 5 Prozent,
die von einem Konsortium der kantonalen Banken garantiert wird,
auszugeben.
25. Oktober. Wahlen in den Nationalrat.
Die parteipolitische Zusammensetzung bleibt unverändert; die frei-
sinnig-demokratische Partei behält eine starke Mehrheit.