Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

Helsien. (Dezember 10.—19.) 767 
des mobilen Verhältnisses der Person des Sultans und dessen 
Hauptquartier zugeteilt. Zum Generalgouverneur von Belgien wird 
der stellvertretende kommandierende General des VII. Armeekorps, 
Frhr. v. Bissing, ernannt. 
Freiherr von der Goltz verabschiedet sich mit folgendem General= 
gouvernementsbefehl: Bei meinem Scheiden aus der Stellung als General- 
ghonverneur in Belgien rufe ich allen bisherigen Untergebenen ein herzliches 
ebewohl zu und sage ihnen meinen Dank für die tatkräftige Unterstützung, 
die ich stets von ihnen erfahren habe. Ihnen gebührt das Verdienst, daß 
es gelungen ist, im fremden, von uns besetzten Lande, selbst in den er- 
regtesten Tagen Ruhe und Ordnung ohne Blutvergießen aufrecht zu er- 
halten. Ruhmvoll hat ein erheblicher Teil der Gouvernementstruppen an 
der Seite der Kameraden von der Feldarmee vor Antwerpen, an der 
Schelde und an der Br gefochten und gezeigt, daß der Geist der Bäter 
in ihnen lebt, der zum Siege führen muß. Unerschrocken taten die übrigen 
den schweren und oft gefahrvollen Dienst im Gebiet hinter der Armee. 
Sie haben sich damit ein gleiches Verdienst um das schwerbedrohte Vater- 
land erworben wie jene. Unvergeßlich wird mir die große Zeit bleiben, 
die ich auf belgischem Boden durchlebte und die mein Herz in treuer Er- 
innerung an meine alten Mitarbeiter und Waffengefährten gefesselt hat. 
Mögen Erfolg und Kriegsglück ihnen auch weiterhin beschieden sein zum 
Heile Deutschlands und zum Ruhm seines Koaisers. 
10. Dezember. Die belgische Gesandtschaft im Haag setzt in 
einer Note auseinander, daß die von der „Norddeutschen Allgemeinen 
Zeitung“ neuerdings veröffentlichten Schriftstücke (s. S. 425 ff.) 
nicht die Verletzung der belgischen Neutralität durch Belgien bewiesen. 
Die Besprechungen zwischen dem belgischen Generalstab und dem 
britischen Militärattaché seien durchaus unverbindlich gewesen; auch sollte 
die englische Hilfe nur erfolgen, wenn Deutschland die belgische Neutralität 
verletzt hätte. 
15. Dezember. Der belgische Unterrichtsminister erläßt eine 
Verfügung, wonach die nicht im Heere dienenden Lehrpersonen von 
staatlichen oder staatlich unterstützten Anstalten, die noch in Frank- 
reich, England oder Holland weilen, sich unverzüglich wieder auf 
ihren Posten zu begeben haben, sofern ihre Anstalten wieder geöffnet 
find. Wer das unterläßt, verwirkt sein Gehalt. 
19. Dezember. Die Landtage der neun belgischen Provinzen 
beschließen, die der Bevölkerung Belgiens vom Generalgouvernement 
für die Dauer eines Jahres auferlegte, in Monatsraten zu zahlende 
Kontribution von 480 Millionen Franken durch Ausgabe von Schatz- 
scheinen aufzubringen, für welche die neun Provinzen die Solidar- 
haft übernehmen. 
Die Schatzscheine werden von einem Bankkonsortium, an dessen Spitze 
die belgische Société Générale steht, übernommen und bei dem noch zu 
schaffenden Noteninstitut lombardiert werden. Der Generalgouverneur gibt 
die Erklärung ab, daß bei pünktlicher Zahlung der einzelnen Kontributions-
	        
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