Helsien. (Dezember 10.—19.) 767
des mobilen Verhältnisses der Person des Sultans und dessen
Hauptquartier zugeteilt. Zum Generalgouverneur von Belgien wird
der stellvertretende kommandierende General des VII. Armeekorps,
Frhr. v. Bissing, ernannt.
Freiherr von der Goltz verabschiedet sich mit folgendem General=
gouvernementsbefehl: Bei meinem Scheiden aus der Stellung als General-
ghonverneur in Belgien rufe ich allen bisherigen Untergebenen ein herzliches
ebewohl zu und sage ihnen meinen Dank für die tatkräftige Unterstützung,
die ich stets von ihnen erfahren habe. Ihnen gebührt das Verdienst, daß
es gelungen ist, im fremden, von uns besetzten Lande, selbst in den er-
regtesten Tagen Ruhe und Ordnung ohne Blutvergießen aufrecht zu er-
halten. Ruhmvoll hat ein erheblicher Teil der Gouvernementstruppen an
der Seite der Kameraden von der Feldarmee vor Antwerpen, an der
Schelde und an der Br gefochten und gezeigt, daß der Geist der Bäter
in ihnen lebt, der zum Siege führen muß. Unerschrocken taten die übrigen
den schweren und oft gefahrvollen Dienst im Gebiet hinter der Armee.
Sie haben sich damit ein gleiches Verdienst um das schwerbedrohte Vater-
land erworben wie jene. Unvergeßlich wird mir die große Zeit bleiben,
die ich auf belgischem Boden durchlebte und die mein Herz in treuer Er-
innerung an meine alten Mitarbeiter und Waffengefährten gefesselt hat.
Mögen Erfolg und Kriegsglück ihnen auch weiterhin beschieden sein zum
Heile Deutschlands und zum Ruhm seines Koaisers.
10. Dezember. Die belgische Gesandtschaft im Haag setzt in
einer Note auseinander, daß die von der „Norddeutschen Allgemeinen
Zeitung“ neuerdings veröffentlichten Schriftstücke (s. S. 425 ff.)
nicht die Verletzung der belgischen Neutralität durch Belgien bewiesen.
Die Besprechungen zwischen dem belgischen Generalstab und dem
britischen Militärattaché seien durchaus unverbindlich gewesen; auch sollte
die englische Hilfe nur erfolgen, wenn Deutschland die belgische Neutralität
verletzt hätte.
15. Dezember. Der belgische Unterrichtsminister erläßt eine
Verfügung, wonach die nicht im Heere dienenden Lehrpersonen von
staatlichen oder staatlich unterstützten Anstalten, die noch in Frank-
reich, England oder Holland weilen, sich unverzüglich wieder auf
ihren Posten zu begeben haben, sofern ihre Anstalten wieder geöffnet
find. Wer das unterläßt, verwirkt sein Gehalt.
19. Dezember. Die Landtage der neun belgischen Provinzen
beschließen, die der Bevölkerung Belgiens vom Generalgouvernement
für die Dauer eines Jahres auferlegte, in Monatsraten zu zahlende
Kontribution von 480 Millionen Franken durch Ausgabe von Schatz-
scheinen aufzubringen, für welche die neun Provinzen die Solidar-
haft übernehmen.
Die Schatzscheine werden von einem Bankkonsortium, an dessen Spitze
die belgische Société Générale steht, übernommen und bei dem noch zu
schaffenden Noteninstitut lombardiert werden. Der Generalgouverneur gibt
die Erklärung ab, daß bei pünktlicher Zahlung der einzelnen Kontributions-