Türkei. (Februar 15.—März 1.) 859
Türkei zurückgegeben werden. Die sechs Mächte haben ferner beschlossen,
daß ihnen ebenso wie der Türkei von Griechenland hinreichende Garan-
tien dafür gegeben werden müßten, daß die Inseln, die Griechenland be-
halten wird, weder befestigt, noch zu einem maritimen oder militärischen
Zweck benutzt werden, und daß Griechenland wirksame Maßnahmen er-
greisen müsse, um einer Konterbande zwischen den Inseln und dem otto-
manischen Gebiete vorzubeugen. Die sechs Mächte haben sich verpflichtet,
ihren Einfluß auf die griechische Regierung dahin geltend zu machen, daß
die loyale Durchführung und Einhaltung dieser Bedingungen gesichert ist.
Die sechs Mächte werden außerdem von Griechenland hinreichende Bürg-
schaften für den Schutz der muselmanischen Minoritäten auf den von ihm
erworbenen Inseln fordern. Die sechs Mächte haben das Vertrauen, daß
die oben angeführten Beschlüsse von der ottomanischen Regierung in loyaler
Weise respektiert werden.
15. Februar. Der Ministerrat setzt folgende Antwortnote fest:
Als die kaiserliche Regierung es den Mächten überließ, das Schicksal
der von Griechenland besetzten Inseln zu bestimmen, hatte sie ihnen zu
gleicher Zeit zu wiederholten Malen die Erwägungen häöherer Art aus-
einandergesetzt, die den Besitz derjenigen Inseln für sie unerläßlich machten,
die in der Nähe der Meerenge gelegen sind, sowie derjenigen, die einen
integrierenden Bestandteil des asiatischen Besitzes des Reiches bilden. Die
kaiserliche Regierung war also der festen Hoffnung, daß die Mächte ihr
Mandat gebrauchen würden, um der Inselfrage eine den wohlverstandenen
Interessen der beteiligten Parteien entsprechende Lösung zu geben. Mit
lebhaftem Bedauern stellt sie fest, daß die sechs Mächte die Lebensinteressen
des Reiches nicht genügend in Rechnung zogen und diese Frage nicht so
lösten. um jeden ernsten Streit aus dem Wege zu räumen. Indem die
kaiserliche Regierung von der Entscheidung der sechs Mächte bezüglich der
Rückgabe der Inseln Imbros, Tenedos und Castellorizo Kenntnis nimmt,
wird sie, ihrer Pflichten bewußt und die Wohltaten des Friedens nach
ihrem hohen Werte schätzend, sich bemühen, ihre gerechten und legitimen
Forderungen zur Geltung zu bringen.
18. Februar. Die Regierung veröffentlicht ein außerordentliches
vorläufiges Gesetz, durch das besondere Steuern zur Deckung des
Fehlbetrags des mit dem 14. März beginnenden neuen Rechnungs-
jahrs eingeführt werden.
Das Gesetz bestimmt die Erhöhung der Gewerbesteuer um 25 Prozent,
die gleiche Erhöhung für die Steuer auf Hämmel, Schweine, Büffel und
die 100prozentige Erhöhung aller Gerichtsgebühren und Taxen für die
Ausstellung von Zivilstandsurkunden, Pässen und Kanzleigebühren.
28. Februar. Beginn der Parlamentswahlen.
Die Wahlen fallen für die Jungtürken sehr günstig aus. Gewählt
sind 53 Abgeordnete, sämtlich Anhänger des Komitees. Der frühere Finanz-
minister Dschavid Bei wird in den Dardanellen, Unterrichtsminister Schükri
Bei in Kastamuni gewählt.
1. März. (Konstantinopel.) Der Präsident des Senates,
Said Pascha, der neunmal das Amt des Großwesirs bekleidet hat,
t, 76 Jahre alt.