Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

Anhans I. Diplomatische Perhandlungen. (August 3.) 1065 
(London.) Vorm. Grey sichert Frankreich offiziell den Schutz 
der englischen Flotte zu (EB 148, FG 137). 
Grey an den britischen Botschafter in Paris (En 148): 
Nach der Kabinettssitzung heute morgen übergab ich M. Cambon folgende 
Denkschrift: „Ich bin bevollmächtigt, eine Zusicherung abzugeben, daß die 
britische Flotte, wenn die deutsche Flotte in den Kanal oder durch die 
Nordsee kommt, um feindliche Operationen gegen französische Schiffahrt zu 
unternehmen, allen in ihrer Macht stehenden Schutz gewähren wird. Diese 
Zusicherung ist natürlich der Bedingung unterworfen, daß die Politik der 
Regierung Seiner Majestät die Unterstützung des Parlaments findet und 
darf nicht als bindend für die Regierung Seiner Majestät angesehen werden, 
irgendwelche Aktion zu unternehmen, bis die oben bezeichnete Aktion der 
deutschen Flotte stattfinden sollte.“ 
Ich setzte auseinander, wir hätten sehr umfassende Fragen und höchst 
schwierige Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und die Regierung sände, 
sie könnte sich nicht binden, notwendigerweise Deutschland den Krieg zu 
erklären, wenn morgen Krieg zwischen Frankreich und Deutschland aus- 
breche; aber für die französische Regierung, deren Flotte schon lange im 
Mittelmeer zusammengezogen sei, sei es wesentlich, zu wissen, was für 
Pläne sie bei ihrer völlig unverteidigten Nordküste machen müßte. Wir 
hielten es daher für nötig, eine Zusicherung zu geben. Ich verpflichtete 
uns nicht zum Kriege mit Deutschland, wenn nicht die deutsche Flotte die 
bezeichnete Aktion unternähme; aber ich gab Frankreich eine Sicherheit, 
damit es imstande sei, über seine eigene Mittelmeerflotte zu verfügen. 
M. Cambon befragte mich über die Verletzung Luxemburgs. Ich 
nannte ihm die von Lord Derby und Lord Clarendon 1867 über diesen 
Punkt niedergelegten Grundsätze. Dann fragte er mich, was wir zur Ver- 
letzung der Neutralität Belgiens sagen würden. Ich sagte, dies sei 
eine viel wichtigere Angelegenheit; wir überlegten, was für eine Er- 
klärung wir morgen darüber im Parlament machen, nämlich, ob 
wir Verletzung der belgischen Neutralität als casus belli erklären würden. 
Ich teilte ihm mit, was dem deutschen Botschafter über diesen Punkt gesagt 
worden sei. 
Am 3. August oder wahrscheinlicher noch am Abend des 2. (s. Greys 
Rede im Unterhaus vom 3. August, S. 553), jedenfalls ohne Kenntnis des 
an Belgien gerichteten deutschen Ultimatums, wiederholt Grey dem fran- 
zösischen Botschafter in offizieller Form diese Erklärung und fügt hinzu, 
daß sie als bindend für die britische Regierung zu betrachten sei. Gleich- 
zeitig gibt Grey die Ermächtigung, diese Erklärung in der französischen 
Kammer bekanntzugeben, und fügt hinzu, daß er sie seinerseits im Unterhaus 
bekanntmachen werde (FG 143). 
(Berlin.) Die deutsche Regierung richtet an Belgien eine 
auf zwölf Stunden befristete Anfrage betr. den Durchmarsch deutscher 
Truppen durch Belgien (DW 3:#-, BG 20, FG 141; s. S. 380). 
Diese Note wurde abends 7 Uhr überreicht. 
3. August. 
(Brüssel.) 7 Uhr morgens. Die belgische Regierung erklärt, 
fie sei fest entschlossen, jeden Angriff auf ihr Recht mit allen ihr zu 
Gebote stehenden Mitteln abzuwehren (BG 22, FG 141; s. S. 750).
	        
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