78 Großbritannien. (Januar 5./6.)
nach dem System Lord Derbys zum Heeresdienst gemeldet hätten. 2. Die
Dienstpflicht gilt auf Kriegsdauer. 3. Irland wird von dem Gesetz nicht
betroffen. 4. Die Leute sollen nicht vor dem 21. Tag nach dem Tage, an
welchem das Gesetz in Kraft tritt, eingezogen werden. 14 Tage nachdem
das Gesetz die königliche Zustimmung erhalten hat, tritt es in Kraft. 5. Zur
Erledigung der Befreiungsgesuche werden drei Gerichtsinstanzen geschaffen.
6. Religionsdiener und alle Leute, die seit dem 14. August 1915 als un-
tauglich zurückgewiesen worden sind, fallen nicht unter das Gesetz. 7. Be-
freit vom Militärdienst sind: Leute, die in vaterländisch notwendigen Ar-
beitsstätten tätig sind; Leute, die die einzigen Ernährer ihrer Angehörigen
sind; körperlich oder geistig untaugliche Leute; Leute, die Gewissensbedenken
gegen Kriegsdienste haben. Sie werden aber nur vom Frontdienst befreit.
Zur Information befindet sich in den Händen der Mitglieder vom
Hause der Bericht Lord Derbys. Die wesentlichen Punkte desselben
sind folgende: Die Zahl der Männer im wehrpflichtigen Alter beträgt
5011441 (2179231 unverheiratete und 2832210 verheiratete), wobei die-
jenigen, die zwischen dem 15. August und dem 23. Oktober ins Heer ein-
getreten sind, nicht mitgerechnet sind. In der Zeit vom 15. August bis
zum 23. Oktober 1915 meldeten sich freiwillig 2 829 263 (1 150000 Un-
verheiratete, 1679263 Verheiratete). Davon wurden 207000 bezw. 221853
als untauglich zurückgewiesen, 103000 Verheiratete und 112 431 Unverheiratete
ließen sich sofort anwerben, 810000 bezw. 1344 979 meldeten sich nach dem
Gruppensystem. Nicht gemeldet haben sich 2 182 178, darunter 1029231 Un-
verheiratete. 378071 hiervon gelten als unabkömmlich, so daß sich die Zahl
der Unverheirateten, die sich, obwohl sie nicht in öffentlichen Diensten stehen,
nicht gemeldet haben, auf 651 160 beläuft.
Diesen Bericht Derbys legt Asquith seiner Begründung des Ent-
wurfes zugrundec. Er hebt hervor: Fast 3 Millionen Mann haben sich ge-
meldet, etwa 400000 schieden als körperlich untauglich aus. Ueber 2½ Mil-
lionen blieben also. Bereits in die Listen eingetragen sind 275031 Mann;
hierzu kommen 343386 Unverheiratete und 487676 Verheiratete, die als
tanglich bezeichnet sind. Daher ergebe sich über eine Million Rekruten. Die
Zahl der nicht als Munitionsarbeiter oder anderweit im öffentlichen Dienste
tätigen unverheirateten Leute ist auf 1 ½/ Millionen zu schätzen und nach
Derbys Bericht haben sich hiervon 651000 Mann überhaupt nicht gemeldet.
Im Frühherbst des vergangenen Jahres, fährt Asquith fort, entstand
lebhafter Streit, ob wir in diesem Kriege am Freiwilligensystem festhalten
oder ob wir eine Art allgemeine Wehrpflicht einführen sollten. Es gab
über diesen Gegenstand große Meinungsverschiedenheiten, die sich bis ins
Kabinett erstreckten. Dieselben bestehen auch heute noch. Ich bin nun der
Meinung, daß in Anbetracht der Ergebnisse von Lord Derbys Werbefeldzug
kein Anlaß zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gegeben ist. Der
Gesetzentwurf, den ich einbringe, dient einem ganz bestimmten Zweck, der
Einlösung eines von mir in diesem Hause am 2. November 1915 gegebenen
öffentlichen Versprechens, wonach verheiratete Männer nicht eingezogen
werden sollen, bevor nicht die Unverheirateten zum Dienst aufgerufen sind.
Drei Fragen stelle ich. 1. Weshalb ist dies Versprechen gegeben worden?
2. Was war seine Wirkung? 3. Ist die Lage eingetreten, die man in Be-
rechnung zog, und wie ist gegebenenfalls das Gesetz auszuführen? Das
Versprechen wurde gegeben, weil der Beweis geführt wurde, daß verheiratete
Leute, die zum Militärdienst bereit waren, sich in großer Zahl zurückhielten.
Denn sie wollten die Zusicherung haben, daß sie mit Räücksicht auf ihre
Verhältnisse, ihren Beruf und ihre Angehörigen hinter den jungen und
unverheirateten Leuten zurückgestellt würden. Nur eine derartige Ver-