Full text : Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

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geschriebene  Art  der  Lichterführung  nicht  immer  zu  befriedigenden
  Ergebnissen.  Es  sind  daher  auch  schon  von  verschiedenen
Seiten  Vorschläge  zu  ihrer  Verbesserung  gemacht  worden.  Da
dieselben  aber  meistens  eine  Vermehrung  der  Zahl  der  Lichter
fordern  und  sich  die  betheiligten  Kreise  gegen  eine  solche  sehr
ablehnend  verhalten,  so  ist  zu  einer  Aenderung  wenig  Aussicht.
Sie  würde  sich  auch  aus  dem  Grunde  besonders  schwer  einbürgern,
weil  nur  die  Erfahrung  ihre  Zweckmässigkeit  erweisen  kann  und
eine  Uebergangszeit  besondere  Gefahren  mit  sich  bringen  müsste.
Steht  eine  Kollision  bevor,  so  bleibt,  zumal  bei  Nachtzeit  und
im  Nebel,  oft  so  wenig  Raum  zur  Ueberlegung,  dass  schon  beim
Erblicken  der  fremden  Lichter  der  Schiffer  gleichsam  instinktmässig
  die  Lage  des  Gegenseglers  erkennen  muss.  Das  ist  aber
nur  durch  längere  Uebung  zu  erreichen,  und  desshalb  ist  jede
Veränderung  der  bisherigen  Verhältnisse  auf  diesem  Gebiete  geeignet,
  Bedenken  hervorzurufen  1°),

Für  die  verschiedenen  Arten  von  Fahrzeugen  gelten  im  Einzelnen
  folgende  Bestimmungen:

1.  Dampfschiffe  haben  zu  führen  an  oder  vor  dem  Fockmast
  —  dem  vordersten  Maste  —  in  einer  Höhe  von  nicht  weniger
als  6  Meter  über  dem  Schiffsrumpf,  und,  wenn  die  Breite  des
Schiffes  5  Meter  übersteigt,  dann  in  einer  Höhe  von  nicht  weniger
als  der  Schifisbreite  über  dem  Schiffsrumpf,  ein  helles,  weisses
Licht,  so  eingerichtet  und  angebracht,  dass  es  ein  gleichmässiges
und  ununterbrochenes  Licht  über  einen  Bogen  des  Horizonts  von
20  Kompassstrichen  wirft,  und  zwar  10  Striche  nach  jeder
Seite,  von  rechts  voraus  bis  zu  2  Strich  hinter  die  Richtung
quer  ab  (2  Strich  achterlicher  als  dwars)  auf  jeder  Seite  und
von  solcher  Lichtstärke,  dass  es  in  dunkler  Nacht  bei  klarer
Luft  auf  eine  Entfernung  von  mindestens  5  Seemeilen  sichtbar
ist,  —  ferner  an  der  Steuerbordseite  —  also  rechts  —  ein  grünes

 

10)  Die  internationale  maritime  Konferenz  zu  Washington  hat  jedoch
den  Dampfschiffen  die  Anbringung  eines  weiteren  weissen  Lichtes  freigestellt.