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gegen die tschechenfreundl. Haltung der Regierung, von den anderen Parteien,
die für eine gemäßigte Politik eintreten, nicht gebilligt wurden. Gegensätz-
lich ist auch die Haltung der Deutschradikalen zur Frage der Ersatzwahlen
für die amnestierten tschech. Abg. Gleichzeitig tritt der Oomann des D. N.
Abg. Dobernig zurück. Um jedoch den deutschnationalen Abg. ein ge-
meinsames Vorgehen in nationalen Fragen zu ermöglichen, wird die Schaffung
eines Vollzugsausschusses der deutschnationalen Parteien beschlossen.
Die „Deutschen Nachrichten“ bringen darüber am 12. folgende parteiamt-
liche Verlautbarung: Heute nachmittag fand eine freie Aussprache einer
Anzahl Abg. aller visher dem Deutsch-nationalen Verbande angehörenden
Gruppen über die durch den Austritt der Deutsch-radikalen Partei und
durch den Rücktritt des Obmannes, Abg. Dobernig, geschaffenen Lage statt.
Man beschloß einen Ausschuß einzusetzen, der unverzüglich über die Bildung
einer taktischen Zusammenfassung der deutschnationalen Abgeordneten zu
beraten und den Parteien bezw. Gruppen Vorschläge zu erstatten
haben wird. Es kam erfreulicherweise die Ueberzeugung zum Ausdruck, daß
auch in Zukunft ein geschlossenes Auftreten der deutschnationalen Abgeord-
neten in allen wichtigen Fragen Platz greifen müßte. Der Ausschuß tritt
morgen zu seinen Beratungen zusammen. (S. auch 25. Okt.)
132. Okt. Die Vollversammlung des Polenklubs billigt mit
29 gegen 7 Stimmen die von der Parteivertretung mit der Re-
gierung (s. S. 181) getroffenen Vereinbarungen.
Der Polenklub gibt über das Verhandlungsergebnis folgende
Mitteilung aus: 1. Bezüglich der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen
Verhältnisse in Galizien wurde die Besetzung der erledigten Stellen bei den
Zentralbehörden durch poln. Beamte nach Maßgabe der vorhandenen Kan-
didaten versprochen. Die politische Zensur soll neu geregelt und die Be-
sprechung des österr.-poln. Verhältnisses soll freigegeben werden. Die Not-
wendigkeit der Ernennung des Zivilstatthalters wird im Prinzip anerkannt;
die Rayonskommandanten in Westgalizien werden aufgelassen; poln. und
ruth. Beamte unter Rückberufung der zugewiesenen fremden Beamten nach
Möglichkeit wieder eingesetzt. 2. Der Wiederherstellung der Autonomie der
Städte und Landgemeinden steht die Regierung wohlwollend gegenüber.
3. Die Regierung wird Sorge tragen, daß in die Kriegswirtschaftszentralen,
in welchen Galizien nicht genügend vertreten ist, Vertreter aus diesem Land
entsandt werden; 4. Bezüglich des Wiederaufbaues wird die Regierung sich
bemühen, die Schwierigkeiten zu beseitigen und die Arbeiten zu beschleunigen;
auch eine entsprechende Versorgung des Landes mit Rohmaterialien wird
verfügt werden. Requisitionen sollen auf ein unabweisbares Maß reduziert
werden. Auch Galizien soll entsprechend mit Heereslieferungen bedacht
werden. 5. Bezüglich der Durchführung des Kriegsleistungsgesetzes hat die
Regierung strikte Verfügungen getroffen, daß die Vergütungen ungesäumt
ausbezahlt werden. 6. In bezug auf die Kriegsschäden erkennt die Regierung
die Pflicht des Staates zur Vergütung der durch den Krieg verursachten
Schäden an und wird bei den Verhandlungen mit Ungarn für die Schaffung
einer diesbezüglichen Grundlage eintreten. In Sachen der Poln. Legion
erklärt die Regierung, sich für diese Frage eifrig interessieren zu wollen,
um dafür Sorge zu tragen, daß die Legion als Kader für die zu bildende
poknische Armee erhalten bleibe.
15. Okt. (Prag.) Rückkehr des Dr. Kramarsch.
Die „Narodni Listy“ veröffentlicht an leitender Stelle einen Be-
grüßungsaufsatz, worin gesagt wird, jedermann, und die Tschechen am