Auflösung u. Wiederherstellung der Wettinischen Macht. 45
5. Juli 1379 zunächst die Verwaltung ihrer Länder, und
nach dem Tode Friedrichs III. (26. Mai 1381) durch den
Vertrag von Chemnitz 13. November 1382 die Länder
selbst. Die Söhne Friedrichs erhielten das Osterland (Leipzig
und Altenburg) und das meißnische Vogtland, Balthasar
Thüringen, Wilhelm I. (der Einäugige) Meißen.
. Während Thüringen unter Balthafar (17 1406) und
seinem Sohne Friedrich dem Friedfertigen (1 1440) für
Jahrzehnte seine eigene Wege ging, verfolgte der tatkräftige
Wilhelm I. der Einäugige (1382 —1407), schon durch seine
Vermählung mit Karls IV. Nichte Elisabeth in die böh-
mischen Händel und in die Reichsangelegenheiten tief ver-
flochten, mit Nachdruck besonders das Ziel, Meißen abzu-
runden. Er erkaufte 1402 von den Herren von Colditz die
schon 1394 ihm verpfändete Herrschaft Eilenburg, eines der
ältesten Besitzstücke der Wettiner, eroberte in demselben Jahre
den reichen, teilweise unter böhmischer Lehnshoheit stehenden
Besitz der Burggrafen von Dohna (Dohna, Wesenstein, König-
stein, Rabenau, Königsbrück, Auerbach i. V.), erwarb 1404
von König Wenzel Pirna als Pfand und 1407 die Herr-
schaft Colditz, ja er setzte sich durch den Ankauf von Riesen-
burg, Ossegg u. a. sogar an der Südseite des Erzgebirges
auf böhmischem Boden fest. Da er ohne Erben starb, so teilien
die osterländische und die thüringische Linie seinen Besitz,
wobei diese die östliche, jene die an ihre Länder angrenzende
westliche Hälfte erhielten. Schon vorher hatte Friedrich IV.
der Streitbare, Friedrichs des Strengen ällester Sohn (1382
bis 1428, bis 1425 mit seinem jüngeren Bruder Wilhelm II.
gemeinsam herrschend), sein Gebiet durch Ankauf mehrerer
Herrschaften in Thüringen (Saalfeld, Kahla, Roda), Franken
(Königsberg) und im Vogtlande (Weida) u. a. vergrößert
und durch seine Teilnahme am großen süddeutschen Städte-
kriege (1388/89) die Entscheidung zu gunsten des Fürsten-
1379
1382
1382
bis
1407
1402
1404
1407
1382
bis
1428