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Heinrich XXVL, der einzige Sohn Heinrichs XXIV., welcher diesen Erbver-
trag abgeschlossen hatte, war einer der reichsten Grafen der damaligen Zeit
und wandte seinen Reichthum besonders an, um seine Lande zu vermehren. So
gelang ces ihm, vom Herzog Wilhelm III. zu Sachsen die alte Familienbesitzung
Käfernburg mit allem Zubehör 1446 wiederkäuflich, 1467 definitiv als erbliches
Lehen zu erwerben. Im J. 1446 kaufte er auch Schloss und Stadt Wiehc, ver-
kaufte es 1452 wieder an den Ritter Dietrich von Werthern, der es als schwarz-
burgisches Lehen erhielt. Auch von den Grafen von Beichlingen erkaufte er eine
Reihe von Ortschaften, womit das Haus Schwarzburg vom Herzog Wilhelm von
Sachsen 1468 erblich belehnt wurde.
Unter Günther XL. (geb. am 31. Okt. 1499) kamen die sämmtlichen schwarz-
burgischen Lande, ausser der Herrschaft Leutenberg, wieder zusammen; denn
es fiel ihm nicht nur nach seines Vetters, Heinrichs XXVIL, Tode die Herr-
schaft Arnstadt zu, sondern auch, nachdem seine Brüder ohne Leibeserben ver-
storben waren, alle übrigen schwarzburgischen Lande, die diese bisher innege-
habt hatten. Weil er so der reichste Graf von Schwarzburg geworden war,
erhielt er den volksthümlichen Beinamen „Günther mit dem fetten Maule“.
Im J. 1541 auf dem Reichstage zu Regensburg bekannte sich Graf Gün-
ther XL. nebst seinem Bruder Heinrich XXXIV. feierlich zur augsburgischen
Konfession, nachdem Heinrich XXXII. nach seines Vaters Tode die Reformation
1533 schon vollständig eingeführt hatte, desgleichen Heinrich XXXIV. schon 1536
in Frankenhausen. Seitdem ist das Haus Schwarzburg dem evange-
lischen Bekenntnisse unverändert treugeblieben.
Schon im J. 1518 hatte K. Maximilian den Grafen von Schwarzburg den
ehrenvollen Titel „der vier Grafen des Reiches“ bestätigt und darüber
ein Patent vom 10. Sept. 1518 ausgestellt (Junghans S. 174)'!). Dieses Prä-
dikat wurde übrigens vom Kaiser als ein der Familie seit alter Zeit zustchen-
des erklärt. Dennoch liess sich Günther XLI. dieses Prädikat nochmals durch
Maximilian II. am 27. Mai 1567 erneuern. In diesem Patente wurde den Gra-
fen von Schwarzburg gestattet sich zugleich auch Herren von Leutenberg
nennen zu dürfen, indem gerade damals die Grafen zu Schwarzburg leutenber-
und errichteten zu Bleichenroda eine gemeinsame Canzlei, wurden aber im dreissigjährigen Kriege
dieser Herrschaft wieder entsetzt und erhielten sie nie wieder, indem im westfälischen Frieden J. P.
®. 11, 2 die Herrschaften Lora und Klettenberg als Lehen des Hochstiftes Halberstadt an Branden-
burg überwiesen wurden mit der besondern Bestimmung, dass der Kurfürst von Brandenburg darüber
frei verfügen könne. Die hier vorbehaltene Veräusserung der Herrschaften Lora und Klettenberg ge-
schah 1649 an den Grafen von Wittgenstein, den kurbrandenburgischen Gesandten beim Friedens-
kongresse. Der folgende Kurfürst Friedrich Ill. brachte aber 1699 beide Herrschaften wieder an sein
Haus, seitdem sind sie als Theile des Hochstifts Halherstadt beim preussischen Staat geblieben. Den
Grafen von Schwarzburg und Stolberg aber ward für diesen Verlust ein Aequivalent versprochen,
womit sie für die verlornen auf 300000 Thlr. taxirten hohensteinschen Lande entschädigt werden soll-
ten. Das kaiserliche Versicherungsdiplom vom 25. April 1670 findet sich bei Heydenreich 8. 305,
ist aber bis jetzt unerfüllt geblieben.
1) Die drei übrigen Viergrafen des Reiches waren: a) die Grafen, nachherigen Herzöge von Kleve,
b) die Grafen von Cilly, deren Gebiet mit ihrem Aussterben 1456 als eröffnetes Lehen an Oesterreich
fiel, ce) die Grafen von Savoyen, die auf dem Kostnitzer Konzil zu Herzögen erhoben wurden. Ahasv.
Fritzsch a.a.O. Cap. II.