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dem jetzigen und künftigen Röm. Kaisern und Königen als dem höchsten Ober-
haupt, samt den Königen und der höchstlöbl. Kron Böhmen unsere allerunter-
thänigste und gehorsamste Servitia devotion Treue und Schuldigkeiten, dann auch
andern christl. Königen und Potentaten und dabey insonderheit Churfürsten und
Stände des Reichs, alle resp. unterthänigste, unterthüänige, unterwillige, ganz ge-
flißene aufrechte unützl. Dienste, Hülfe, Beystand und angenehme Freundschaft zu
leisten und zu bezeigen bey unseren Allerhöchst und höchstlöbl. Lehnsherren der
Lehn jedesmal geziemende Folge zu thun, dieselbe schuldigster Gebühr treulichst
zu verdienen, desgl. die allgemeine alte und derogirte und neue Reichs und
Landübl. Rechte, Abschiede, den Religions- und Landfrieden, Münsterische und
Osnabrückische Instrumenta pacis und anderer Reichs und Creys-Ordnungen un-
sers Orts beharrlich zu beobachten, und darüber zu halten; Nichts minder die
Reichs- Creys- und andere gemeinnützige Convente mit zu besuchen, zu beschicken,
die Unsrige mit nothdürftiger Vollmacht und Instruction dazu abzufertigen, deß
unsere alle Gebühr beyzutragen und derentwegen in vorfallenden Nöthen, nebst
andern Beichs- und Creys-Ständen unser Kraft und Vermögen willigst darzu
strecken, auch unsere Söhne, Vettern und Nachkommen dahin allenthalben ernst-
lich zu vermahnen, zu weisen und anzuführen. Hiernächst aber sollen und wollen
wir zum
a ke er Unter uns selbst die höchstnöthige und Fruchtbringende
andern. und dersciten Binträchtigkeit mit weiterer gnädiger Verleihung des Dreyeinigen
ne Gottes unaussetzl. fortpflanzen, allen Groll, Haß und Rachgier
herzlich fliehen, einer des andern treumeynende Vermahn - und
Erinnerung wohl aufnehmen, und sobald sich etwa Anzeichen, Fünklein oder
Dorne einigens Mißtrauens, Argwohns und Widerwillens vermerken ließen, solche
in Zeiten tilgen und ausrotten, hingegen einer dem andern mit aufrichtigen Ge-
müthe meinen, alle Freundschaft Liebes und Gutes erzeigen, auch andern, so
etwa schädl. Trennung und Widerwärtigkeit unter uns veranlaßen wollten, nicht
Gehör geben, sondern vor solchen Leuten und vornehmlich vor zanksüchtigen, und
zu Weiterung und Unfrieden Lusthabenden Dienern und Dienerinnen uns fleisig
hüten und vorschen, auch wenn wir dergl. verspühren würden, solche je cher je
beßer abschaflen und von uns laßen. Da aber gleich etwas widriges und unan-
genehmes vorginge, doch alles nach Möglichkeit zum Besten kehren und ausdeu-
ten. Und wenn wir gegen einander Rechtl. praetensiones und Zusprüche hätten,
einer dem andern billig mäßige Satisfaction willigl. machen, oder da sich derent-
halben Irrungen ereigneten, solche durch gütl. Handlungen oder kurze Compro-
mißliche Veranlaßung, wie wir deren uns hierunter verglichen ohne Weiterung
erörtern und beylegen. Auch nächst diesen mit unsern benachbarten hohen und
niedrigen Standes, An und Correspondenz, Verwanden Befreunden und sonst mit
männigl. Fried, Einigkeit und gutes Vernehmen erhalten und fortsetzen, zu einiger
Streitigkeit, Zank und Beschwehrung, weder mit Worten noch in der That Anlaß
geben, sondern vielmehr auf Vermerk- oder Erfahrung dergl. dargegen guten
Glimpf gebrauchen, und zwar nichts, so wir berechtiget Widerwillen entsetzen,
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