Full text: Der Fehlspruch von Versailles.

Wir wissen aus dem französischen Gelbbuche!), wie richtig Greindl 
in seinem Berichte vom 13. August 18922) und der „Matin‘“ in seinem 
Novemberartikel den tatsächlichen Stand der Dinge erraten hatten. 
Am 1. August 1892 war der zur Teilnahme an den russischen Manövern 
eingeladene französische Divisionsgeneral Boisdeffre in Petersburg ein- 
getroffen. Am 17. August vermochte er die schriftliche Festlegung des 
„Projektes einer Militärkonvention‘‘ durchzusetzen, die er und von rus- 
sischer Seite der Generalstabschef Obroutcheff vorbehaltlich späterer 
Ratifikation durch die beiden Minister des Äußeren ohne Datum am 
17. August unterzeichneten. Diese Abmachungen haben als Grundlage 
für den Zweibund gedient. Ein Bestätigungsschreiben des russischen 
Außenministers v. Giers vom 27. Dezember 1893 beruhigte die Franzosen 
darüber, daß der Zar die Abmachungen Boisdeffres mit Obroutcheff 
vom August 1892 grundsätzlich angenommen habe. Der Text der da- 
maligen Abmachung galt damit als endgültig, und die beiden General- 
stäbe erhielten das Recht, sich jederzeit zu verständigen. Am 4. Januar 
1894 schließlich bestätigte der französische Botschafter zu Petersburg, 
Graf Montebello, daß auch die französische Regierung die Abmachungen 
der Generalstäbe vom August 1892 nunmehr als bindend ansähe., 
Von allen diesen schwerwiegenden Dingen wurde den belgischen Ge- 
sandten nichts Zuverlässiges bekannt. Sie konnten daher auch zu der 
schweren Notlage nicht Stellung nehmen, die damit im Falle eines Zukunfts- 
krieges für Deutschland heraufbeschworen wurde. Denn die Mobilmachung 
auch nur einer Dreibundmacht zog sofort die Gesamtmobilmachung 
Frankreichs und Rußlands nach sich, und bei der Bemessung der gegen 
Deutschland einzusetzenden Kräfte war ausdrücklich ausgemacht worden, 
diese Kräfte schleunigst zu entscheidendem Kampfe zu verwenden, so daß 
Deutschland gleichzeitig im Osten und im Westen kämpfen mußte?). 
18953 
Hatte Greindl auch von dem tatsächlichen Stande der Dinge zwischen 
Frankreich und Rußland keine zuverlässige Kenntnis, so hielt er doch 
Deutschlands Lage für so gefährdet, daß er das Gelingen der neuen Militär- 
vorlage im Januar 1893 als für den Frieden Europas unerläßlich ansah. 
„Die Annahme des Wehrgesetzes ist nicht nur für Deutschland unerläß- 
lich, sondern für ganz Europa. Deutschland muß nach innen und außen 
stark sein im Interesse der Erhaltung des Friedens, dessen hauptsächliche, 
wenn nicht einzige Stütze es ist‘“*). Greindl spricht auch von der Möglich- 
keit, daß der Reichstag aufgelöst werden müsse, um die Militärvorlage 
durchzusetzen. Ohne Parlament zu regieren, wie König Wilhelm es 
1) L’allfance franco-russe. S. 0.5.71. 
») Vgl. S. 75. 
3) Französisch-russische Militärkonvention, Artikel 3, 2. Absatz. 
*%) Berlin, 14. Januar 1893, Bd. V, S. 314/315.