Full text: Hamburgisches Staatsrecht auf geschichtlicher Grundlage.

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Bremen gemeinsam ist. Darin liegt kein Gegensatz zu den übrigen 
monarchisch aufgebauten deutschen Bundesstaaten. Die freien 
Städte sind ihrem Wesen nach noch immer Kommunen. Wenn 
ein geschichtlicher Zufall solche zu Staaten hat auswachsen lassen, 
und man sie nun wegen des Fehlens eines Monarchen Republiken 
nennen muss, so sind sie darum doch besondere und rein deutsche 
Staatsgebilde geblieben, die durchaus gedanklich mit den übrigen 
Bundesstaaten harmonieren. Sie haben nichts gemein mit den 
romanisch - demokratischen Republiken. Die Postulate dieser 
romanisch-demokratischen Gleichheit auf die deutschen Städte- 
republiken ausdehnen, heisst deren Wesen vollkommen verkennen. 
Die wesentlichsten von den innerlich bedeutsamen Momenten 
sind vielmehr zwei Thatsachen: Die gesamte hamburgische 
Staatsentwickelung wird getragen von der Arbeit der Bürger, 
und diese kontinuierliche Entwickelung reicht über einen Zeitraum 
von mehr als sieben Jahrhunderten! 
Entwichelungs- Mit der ersteren ist dann allerdings ein Gegensatz zu 
träger. der gesamten Entwickelung des übrigen Deutschlands behauptet. 
Das alte Reich war aus seinen heterogenen Bestandteilen zu- 
sammengeschweisst und zusammengehalten durch Herrscher- 
geschlechter. An den Familien der Karolinger, der Salier, der 
Hohenstaufen hing das Reich. Dynastenehrgeiz zerschlug es 
wieder. Und wiederum waren es die Persönlichkeiten einzelner 
Herrscher, die staatlichen Talente einzelner Geschlechter, um 
welche die neuen Monarchien sich krystallisierten. Die gesteigerte 
staatliche Begabung der Hohenzollernschen Dynastie ist so der 
Ansatzpunkt für die neue Reichsbildung gewesen. In Hamburg 
aber hat die grosse Masse der Bürger, vielfach nicht einmal 
nach Namen und Familie bekannt, unter Aufgeben der Persön- 
lichkeit, in stummer und glanzloser Arbeit den Staat errichtet. 
Seit den Tagen des gräflichen Lokators von Neu-Hamburg, des 
Wirad von Boizenburg, bis heute sind es nicht einzelne über- 
ragende Menschen, nicht besonders staatlich talentierte Familien 
gewesen, die für Hamburg. erwarben, gestalteten, schafften, son- 
dern die breite Masse der geschichtlich-namenlosen Mitbürger hat 
in Ratmännern und Frbgesessenen, in Senat, Bürgerschaft und 
Deputationen Hamburgs Staatsleben getragen! 
er Aus dieser einen Besonderheit folgt die zweite zum guten 
rmossungs- Teil; denn dynastische Staaten sind in Bezug auf ihre Dauer 
naturgemäss an die Schicksale einzelner Menschen und Familien
	        
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