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Förderung zur Erreichung behilflich sein kann, also namentlich
da, wo es sich um Hervorbringung eines inneren Verhaltens
handelt. Dazu sind denn auch andere Mächte, wie der Staat
berufen, vor allem die Religion. Mit gutem Grunde hat der
moderne Staat daher auch den religiösen Zweck aus seinem
Zweckkomplexe ausgeschieden. Damit ist aber für ihn die Frage
nicht erledigt. Denn die weltliche Erscheinungsform der Religion,
"eat und die Kirche ist wie der Staat eine geschichtliche Macht, der
sich kein Mensch entziehen kann. Wie zum Staate, so ist
der Mensch auch zur Kirche geboren; die Kirche erhebt, wie
der Staat, den Anspruch, dass der ganze Mensch, soweit ihre
Zwecke es erfordern, ihr gehöre. Darum muss sich der moderne
Staat mit dieser, nach ihm sicher machtvollsten und umfassendsten
Grösse auseinander setzen!
Für die heutige Trennung von Staat und Kirche
lassen sich drei Formeln finden (Hinschius). Staat und Kirche
sind als zwei vollkommen gleichwertige souveräne Grössen
koordiniert, der Staat erkennt die Kirche als eine eminente
Grösse des öffentlichen Rechts an, befreit sich selbst aber
in seinen Entschlüssen von allen religiösen und konfessionellen
Momenten, endlich behandelt der Staat die Kirche genau wie
einen anderen Privatverein.
Bei der nun folgenden geschichtlichen Betrachtung des Ver-
hältnisses des hamburgischen Staates zur Kirche sind stets
drei Berührungsgebiete ins Auge zu fassen: Der Kultus, die
Schule und die Behandlung der Kultusdiener.
Das deutsche Mittelalter kannte nur die Einheit von Kirche
und Staat. Es gab nur eine katholische Kirche und diese war
im wesentlichen national. Die Kirchenfürsten waren in erster
Linie deutsche Territorialherren, dann erst Geistliche, der niedere
Klerus mit tausend Banden an das Volk seiner Wirksamkeit ge-
knüpft. Das Leben des Staates spielte sich in den Formen der
Kirche ab, die Staatsakte wurden mit kirchlichen Zeremonien um-
geben, die Urkunden bewegten sich in christlichen Formeln, als
Bildungsträger waren die Geistlichen vielfach in weltlichen Ämtern.
Auch in Hamburg hatte man arglos die politische Einteilung
an die kirchliche, die Kirchspiele angelehnt, das weltliche Ver-
dienst hervorragender Bürger wurde durch die Wahl zu Kirch-