Full text: Staatsrecht des Königreichs Bayern.

Vorwort zur dritten Auflage. 
Max von Seyde habe ich in seinen schweren Leidenstagen, als allmählich seine 
Hoffnung auf Wiedergewinnung der vollen, nie rastenden Arbeitskraft sank, das Versprechen 
gegeben, daß ich sein „Bayerisches Staatsrecht“ gegenüber der Flut neuer Gesetze vor dem 
Veralten bewahren wolle. Ich gab nur mit Zögern meinem hochverehrten Freunde und 
Lehrer die Zusage; meine Bedenken traten vor der Erwägung zurück, daß er meine Zu- 
stimmung als einen Beweis der Treue und Dankbarkeit erwarten konnte. 
Zum teuren Vermächtnisse ist viel zu früh sein ehrender Wunsch geworden! Ich 
werde versuchen, getreu im Sinne des Verewigten, meine rechtliche Ueberzeugung auszu- 
sprechen und nach seinen Absichten das Meisterwerk seines Schaffens fortzuführen, soweit 
meine Kräfte und mein Beruf es gestatten. 
Zunächst ist die Bearbeitung der kleineren Ausgabe des bayerischen Staatrechtes not- 
wendig geworden. Im Hinblick auf den vorgezeichneten engen Rahmen des Buches unter- 
ließ ich es, Aenderungen in der Anordnung des Stoffes vorzunehmen, welche M. v. Seydel 
für eine etwaige Neuauflage der großen Ausgabe in Aussicht genommen hatte. Meine 
Aufgabe bestand im wesentlichen in der Ergäuzung und Berichtigung der Darstellung, 
welche durch die Gesetzgebung vielfach überholt war. 
Von der Aufnahme der zahlreichen Uebergangsvorschriften, welche die Einführung 
des Bürgerlichen Gesetzbuches und seiner Nebengesetze begleiteten, nahm ich Abstand. Um 
das Buch möglichst evident zu stellen, wurde zur Ergänzung ausschließlich auf die zweite 
Auflage des großen Staatsrechtes verwiesen: Der Zusammenhalt beider Bearbeitungen 
wird, wie ich hoffe, vorerst ein möglichst vollständiges Bild des gegenwärtigen Standes 
unseres öffentlichen Rechtes bieten. 
Korrespondenzen und Besprechungen über staatsrechtliche Fragen mit M. v. Seydel, 
sowie schriftliche Aufzeichnungen von seiner Hand sind bei Bearbeitung der neuen Auflage 
von mir verwertet worden. 
München im Juni 1903. 
Graßmann.
	        
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