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(∆ 110)
Bedingungen der Anstellung und Sportelwesen.
Beisitzer. 4
Beisitzgebuͤhren.
Zuziehung des stadtgerichtlichen Personals in Verwaltungssachen.
Depositenwesen. —-
" Neunzehnte Abtheilung.
Von der Stadt-Polizeibehoͤrde.
Einheit der Stadt-Polizeibehörde.
Einrichtung derselben.
Verbindlichkeit zu unentgeldlicher Mitwirkung.
Trennung der Polizei von der Rechtspflege und Verwaltung.
Vorgesetzte Behörde.
Verbindung mit der Deputation wegen des Armenwesens.
Oertliche Instructionen.
Art der Abfassung derselben,
Bezirksvorsteher.
Polizeigerichtsbarkeit.
Selbsteigene Vollziehung ihrer Beschlüsse und Bescheide.
Abgabe an die Gerichtsbehörde.
Grenzen zwischen den Geschäftskreisen des Stadtrathes und der Stadt-Polizei=
Behörde.
Kosten der Polizeiverwaltung.
Polizeiverwaltung in mittelbaren Städten.
Zwanzigste Abtheilung.
Von dem Seade-Armenwesen.
Leitung durch eine vom Stadtrathe niedergesetzte Deputation.
Mitglieder und deren Ernennung.
Organisation des Armenwesens, unter Justimmung der Stadtverordncten.
Einheit der Armenpflege und Oeffentlichkeit.
Ein und Zwanzigste Abtheilung.
Von den Angelegenheiten der städtischen Kirchen, Schulen und geistlichen Seifeungen.
5. 271.
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272.
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274.
275.
276.
277.
278.
Beschränkte Anwendbarkeit der nachstehenden Bestimmungen.
Commissions-Sachen.
Vertretung der Stadtgemeinde.
Controle durch die Stadtverordneten.
Oerkliche Einrichtungen.
Unterschied der Confesssonen.
Auswärtige Parochianen und andere Interessenken.
Anwendbarkeit dieser Anordnungen auf die Oberlausitz.
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Ausgegeben den 16n Februar 1832.