Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

(117 
10.) Auszug 
einer Verordnung des Ilinisterü des Cultus und böffentlichen Unter- 
richts an das Consistorium zu Leipzig, 
das Trauerlauten für Kirchenpatrone und Gerichtsherren eingepfarrter 
Orte betreffend; 
vom 28sten Januar 1832. 
Ac den von dem Consistorium zu Leipzig an den vormaligen Kirchenrarh, unter dem 
27 sten September vorigen Jahres, erstacceren, einige, in Beziehung auf das Mandar 
vom 161en April vorigen Jahres, wegen der Landes- und Privattrauer enrstandene 
Zweifel betreffenden Beriche, giebt das Ministerium des Culeus und öffenrlichen Unrer- 
richts dem Consistorium zu Leipzig, uncer Zurücksendung einer Actenlage unter k., zu- 
vörderst zu erkennen, daß das achetägige Trauerlauken, in Gemäsheie des gedachten 
Mandats, auch für solche Kirchenpacrone, welche niche zugleich Gerichrsherren des Kirch- 
ores sind, Seatt zu finden habe; wogegen für die Gerichtsherren anderer Orte des 
Kirchspiels, wo die Kirche nicht ist, ein solches Reche nach den älteren Gesetzen so 
wenig, als nach dem gedachten neueren Mandare zugestanden werden mag. 
Dresden, am 28sten Januar 1832. 
Das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
D. Müller. 
Heymann, 8.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.