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S. 24. Gegenseitigkeit des Provoeatiolssrechts.
25. Beschränkungen des Verpachters als Provocanten, bei Ablösungen.
. 26. Ausnahme in dem Falle, wenn die Mehrheit der mit dem Verpachter Gleichberech-
tigten provocirk.
27. Der Verpachter als Provocat.
28. Zurücknahme der Provocation.
29. Gesetzliche Ablösungsmittel.
30. Wahl unter den gesetzlichen Ablösungsmitteln.
31. Conventionelle Ablösungmittel.
32. Ablöslichkeit der Naturalrenten.
33. Aufforderung der Verpflichteten, über die Wahl der Ablösungsmittel sich zu erklären.
33. b Kapitalzahlung zu den Kosten der neuen Einrichtung des berechtigten Grundstücks.
34. Zeiteintritt der Kapitalzahlung.
35. Berechnung des Kapitalwerths des abzulösenden Rechts.
36. Betrag und Anfang des Laufs der Rente.
37. Wahl des Berechtigten zwischen Annahme von Rentenbriefen oder unmittelbarer Er-
hebung der Geldrente von dem Vexpflichteten.
. 38. Fälle, in welchen die Renten nicht an die Rentenbank, sondern schlechterdings an
den Berechtigten zu zahlen sind.
. 39. Termin zur Abführung der Rente an den Berechtigten.
. 40. Befugniß des Berechtigten, gegen säumige Rentenpflichtige zu klagen, oder das Ka-
pital zu kündigen.
41. Wirksamkeit und Beschränkung des Kündigungsrechts.
42. Recht der Verpflichteten zu Ablösung von Ablôfungsrenten durch Kapitalzahlung.
. 43. Kündigungstermin.
44. Kündigung des ganzen oder eines Theils des Kapitals; Beschränkungen der Ab-
schlagszahlungen.
. 45. Die Renten haben die Natur der onerum rcalium.
. 46. Erlöschen des Realrechts der Renten.
i! 47. Diemembrationen des rentenpflichtig gewordenen Grundstücks, wenn die Rente an
den Berechtigten zu bezahlen ist.
* 48. Dismembration eines rentenpflichtigen Grundstcks, wenn die Rente an die Bank
Überwiesen ist.
* 49. Zeitpunkt zur wirklichen Ausführung der Ablösung.
* 50. Beschränkung der känftigen Erwerbung von ablöslichen Rechten durch Verjährung.
Dritter Abschnitt.
B.) Besondere Bestimmungen über Ablösung der Dienste und Frohnen, so-
wie verschiedener anderer Leistungen.
6. 51. Gegenstände der Ablösung.
. 52. Leistungen, auf welche die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht anzuwenden sind.
. 53. Gesetzliche Aufhebung des Dienstzwangs und der gesetzlichen Wachdienste.
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