Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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Ferner den conventionsmäßigen gleich. 
Churfürstl. und Königl. Hanndversche- auch Gurfürsit. Braunschweig · Luͤneburgische 
2 Stücke. - - - 
Hergleichen auch Herzogl. Braunschweigsche 3 3 Seück, " " 
Dergleichen * Stücke (71 Gulden,) · - - 
Dergleichen # Stücke, - - - 
Churfuͤrstl. und Koͤnigl. Hannoͤversche 3 Mariengroschenstucke, 
Saͤmmtliche vorstehend bemerkte 5 Muͤnzsorten, mit Einschluß der vor 1770 
ausgeprägten, und ohne Unterschied der Jahrgänge. 
Hierüber 
Kasserl. Königl., auch Kaiserl. Oeskerreichische Brabanter Kronenthaler, ingl. 
Königl. Baiersche Kronenthaler. 
II. Geringer, als conventionsmäßig. 
Ein Koönigl. Preußischer Thaler, "] "] " "] 
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Anmerkung. Neben den inländischen conventlonsmäßigen Münzen ist andern, als 
den in gegenwärtiger Valvationstabelle aufgeführten, ausländischen 
Münzsorten ein gesetzlicher Cours in der angegebenen Maße nicht 
  
gestattet. 
  
B. Der 
gr. 
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11 
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