Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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Se. Koͤnigliche Majestaͤt und des Prinzen Mitregenten Koͤnigliche Hoheit haben 
Sich, besonders durch die in der neuesten Zeit in der Gegend von Waldheim und 
Haynichen vorgekommenen häufigen Brände und durch die aus den oͤrtlichen Umstaͤnden 
mehrfach bervorgehende Wahrscheinlichkeit der absichtlichen Brandstifeung, bewogen ge- 
funden, obige Zusicherung hiermie auf unbestimmte Zeit verlängern und dabei noch aus- 
drücklich bestimmen zu lassen, daß, um Fall die zu machende Anzeige zur Entdeckung 
und Uiberführung eines mehrmaligen Brandstifcers oder mehrerer zu Brandstif- 
tungen durch Verabredung zusammengetretener Individuen führen würde, die ausgesetzte 
Prämie auf angemessene Weise erhöhe werden solle. 
Gegenwärtige Verordnung ist in den alten Erblanden, in Gemäßbeit des Generale 
vom 13ten Juli 1796 und des Mandaks vom 9ten Mai 1818, bekannt zu machen. 
Dresden, den 30ten Juli 1832. 
Ministerium des Innern. 
von Lindenau. 
Ausgegeben am 4ten August 1832.
	        
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