Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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Sammlung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
33/# Stück, vom Jahre 1832. 
  
  
— 61.) Verordnung 
an die mit Leitung der ständischen Wahlen in den fünf bauerlichen 
Districten der Oberlausitz beauftragten Commissarien, 
die Erledigung mehrerer, in Bezug auf das Wahlgeschäft geschehener 
Anfragen betreffend; 
vom 30sten Juli 1832. 
Duoch den Erlaß Eines hohen Gesamme-Mlinisterii vom 7ien dieses Monats ist die 
Königliche Oberamts-Regierung angewiesen worden, zu verfügen, daß die, theils in der 
Verordnung der Landesdirection vom 4ten dieses Monats (Sammlung der Geseßze und 
Verordnungen dieses Jahres, Stück 27. No. 52. Seite 365. folgd.), theils in den 
besondern, anher mitgetheilten Conferenzprococollen enthaltenen, zu Erledigung mehrerer von 
den zu Leicung der Wahlen des Bauerstandes wegen des bevorstehenden tandeags, in 
den alten Erblanden geschehenen Anfragen getroffene Bestimmungen, auch in der Ober- 
lausiqz, so weit sie daselbst Anwendung leiden, zum Anhalten bei den fraglichen Wah- 
len genommen werden. 
Es ergehet daher an die Commissarien zu Leitung der Landtagswahlen des Bauer- 
standes in der Oberlausitz Verordnung, nach obigen Bestimmungen, insoweie solche 
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