Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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für Expressgut (Gepäck- und Beförderungs- 
  
scheine) 2 581 194 Stück 
für Fahrzeug (Gepäckscheine, Beförderungs- 
scheine, Frachtbriefe) 29 824 Stück 
für lebende Thiere (Gepäckscheine, Beförde- 
| rungsscheine, Frachtbriefe) 923 645 Stück 
für Güter(Frachtbriefe) 90 608 831 Stück 
für Leichen(Frachtbriefe und Beförderungs- 
scheine) 5287 Stück 
zusammen 94 148 781 Stück 
Bei dieser Stückzahl ist bei Berechnung des Steuerauf- 
kommens ein erheblicher Bruchtheil für die Papiere, bei denen 
der Frachtbetrag eine Mark nicht übersteigt, abzuziehen. 
Da jedoch andererseits die Zahl der ohne Ausstellung eines 
besonderen Frachtbriefes beförderten Wagenladungen und 
einzelner Sendungen (bei Sammelladungen) sowie der vor- 
stehende nicht über Reisegepäck im engeren Sinne lautende 
Gepäcksschein der Zahl der stempelpflichtigen Schriftstücke 
hinzutrat, auch für die ganzen Wagenladungen der doppelte 
Betrag der Steuern zu entrichten ist, wird die Einnahme immer- 
hin auf annähernd 75°, der aus der Gesammtstückzahl nach- 
dem Einheitssatze von 10%, sich ergebenden Besteuerungssumme 
oder rund 7 Millionen Mark veranschlagt werden können. 
Mit Hinzurechnung der Besteuerung der Konnossemente sowie 
der im Binnenschifffahrtsverkehr ausgestellten Ladescheine 
wurde die gesammte Einnahme zwischen 8—9 Millionen Mark 
berechnet. 
Im Reichstage stiess der Gesetzesentwurf wegen Ab- 
änderung der Reichsstempelabgaben auf Schwierigkeiten, welche 
sich jedoch mehr gegen den Gesetzesentwurf im allgemeinen 
als gegen die Bestimmungen bezüglich des Frachtbriefstempels 
richteten. Was den letzteren betrifft, so erklärte Abgeordneter 
Richter in der Sitzung des Reichstages vom 5. December 1893: 
„Man hat gesagt, unsere Zeit lebe im Zeichen des Verkehrs. 
Einen drastischeren Widerspruch damit als diese Vorlage, kann
	        
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