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für Expressgut (Gepäck- und Beförderungs-
scheine) 2 581 194 Stück
für Fahrzeug (Gepäckscheine, Beförderungs-
scheine, Frachtbriefe) 29 824 Stück
für lebende Thiere (Gepäckscheine, Beförde-
| rungsscheine, Frachtbriefe) 923 645 Stück
für Güter(Frachtbriefe) 90 608 831 Stück
für Leichen(Frachtbriefe und Beförderungs-
scheine) 5287 Stück
zusammen 94 148 781 Stück
Bei dieser Stückzahl ist bei Berechnung des Steuerauf-
kommens ein erheblicher Bruchtheil für die Papiere, bei denen
der Frachtbetrag eine Mark nicht übersteigt, abzuziehen.
Da jedoch andererseits die Zahl der ohne Ausstellung eines
besonderen Frachtbriefes beförderten Wagenladungen und
einzelner Sendungen (bei Sammelladungen) sowie der vor-
stehende nicht über Reisegepäck im engeren Sinne lautende
Gepäcksschein der Zahl der stempelpflichtigen Schriftstücke
hinzutrat, auch für die ganzen Wagenladungen der doppelte
Betrag der Steuern zu entrichten ist, wird die Einnahme immer-
hin auf annähernd 75°, der aus der Gesammtstückzahl nach-
dem Einheitssatze von 10%, sich ergebenden Besteuerungssumme
oder rund 7 Millionen Mark veranschlagt werden können.
Mit Hinzurechnung der Besteuerung der Konnossemente sowie
der im Binnenschifffahrtsverkehr ausgestellten Ladescheine
wurde die gesammte Einnahme zwischen 8—9 Millionen Mark
berechnet.
Im Reichstage stiess der Gesetzesentwurf wegen Ab-
änderung der Reichsstempelabgaben auf Schwierigkeiten, welche
sich jedoch mehr gegen den Gesetzesentwurf im allgemeinen
als gegen die Bestimmungen bezüglich des Frachtbriefstempels
richteten. Was den letzteren betrifft, so erklärte Abgeordneter
Richter in der Sitzung des Reichstages vom 5. December 1893:
„Man hat gesagt, unsere Zeit lebe im Zeichen des Verkehrs.
Einen drastischeren Widerspruch damit als diese Vorlage, kann