Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr.  66.  699

 

 

11.  fächlich  an  Beitrs  z#r  erenen  sandere
Was  bezahlen  Sie  —  nach  dem  Stande  vom  1.  Oktober  —  tat  an  Beiträgen,  für  sch  elbsländig  zusfe  ändio
die  nicht  schon  als  Betriebsausgaben  abgezogen  n  ß  Sierde,  W  n  Ppüe  vereniegend

a)  zu  Kranken-,  Unfall--,  Invaliden-,  Alters-  Pensions-,  Sterbe-,  itwen--  un  5½r[—
Waisenkassen  oder  Versicherungen,  zu  Haftpflichtversicherungen  auf  Grund  Gesetze------.
oder  Vertrags  oder  freiwillig  für  öffenklichrechtliche  Versicherungene  --  m
(Zu  a)  sind  höchstens  400  4  abziehbar.)

b)  an  Lebensversicherungsprämiennnnn.  g  —D
(Lebensversicherungsprämien  für  die  Kinder  sowie  Aussteuer=  und  Militärversicherungsprämien
  sind  nicht  abziehbar;  zu  b)  sind  höchstens  400  .4&  abziehbar
und  diese  nur,  wenn  das  Einkommen  nach  Abzug  der  Schuldzinsen  usw.  10  000  4
nicht  übersteigt.)  4  4

J)  an  notwendigen  Fahrtkosten  zu  einer  auswärtigen  Arbeitsstättes  .  ,

Summe  der  Abzüge  Ziff.  14:  1

 

 

 

 

15.  An  Abkömmlingen,  die  das  15.  Lebensjahr  nicht  überschritten  haben  oder  die  noch  in  der  Vorbildung  für  einen  Beruf
begriffen  sind  oder  ihrer  aktiven  Militärdienstpflicht  genügen,  sind  —  nach  dem  Stande  vom  1.  Oktober  —  vorhanden:
(Ist  nur  bei  steuerbarem  Einkommen  von  nicht  mehr  als  16  000  .&  auszufüllen.)

 

—  .-Vorname
  «  Geburtstag  Geburtsjahr  aschftigung,  wenn  übre  ,  Jar

 

 

 

 

 

 

16.

2

Verlangen  Sie  Steuerermäßigung  wegen  besonderer  Ihre  Leistungsfähigkeit  wesentlich  beeinträchtigender  wirtschaftlicher
Verhãlinisse  ?  Nur  auftergewöhnliche  Belaftung  durch  pflichtgemäßen  Unterhalt  von  Abkömmlingen  und  mittellosen
sonstigen  Angehörigen,  durch  andauernde  Krankheit  und  besondere  Unglücksfälle  kommen  hier  in  Betracht.  Welche  von
diesen  Gründen  treffen  bei  Ihnen  zu?  (Ist  nur  bei  steuerbarem  Einkommen  von  nicht  mehr  als  9000  A  auszufüllen.)

 

18.  Zum  Zwecke  der  Steuerausscheidung  wird  noch  folgendes  angegeben:
a)  die  Einkünfte  aus  Grundvermögen  werden  aus  nachstehenden  Gemeinden  bezogen:

b)  welche  und  wieviel  -  iebsstäft  Filial  .  ,»  »
werben  Muth-lenkte  bewerbliche  Betriebsstätten  (Filialen,  Verkaufsläden,  Niederlagen,  Fabrikationsstätten  usw.)

in  den  Gemeinden  1
l
l

 

 

Auf  diese  Gemeinden  entfallen

 

 

...4  7“  –.
vom  Werte  des  gewerblichen  Be-  »
triebökapitalg(ol)neSchulden-;!
abzug)  Ziff.  11  oben:

vom  gewerblichen  Reinertrage  —  —
(das  ist  Ziff.  7  oben):  a6