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II. Verfügungen der Departements.
A) Oes Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
a) Austritt eines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Enßlin, früher in Reutlingen, nun zu Afaalrerbach,
Oberamts Marbach, auf die fernere Ausübung der Rechtspraxis verzichtet hat; so
wird solches hiemit zur öffentlichten Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 17. September 1858. Schwab.
5b) Besetzung des K. fürstlich Thurn und Taxis'schen Amtsgerichts in Schloß Neresheim.
Da der seitherige K. fürstlich Thurn und Taxis'sche Amtsgerichts-Notar Bu zorini
zu Ober-Marchthal zum Amtsrichter in Schloß Neresheim ernannt und zu
Versehung dieser Stelle für befähigt erkannt worden ist; so wird solches hiemit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 21. September 1858. Schwab.
c) Austritt eines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Vetter, von Wiblingen, dermal zu Ulm, auf die
fernere Ausübung der Rechts-Praris verzichtet hat; so wird solches hiemit zur oͤffentlichen
Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 21. September 1838. Schwab.
B) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten
und der Finanzen.
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen.
Bekauntmachung, betreffend den Beitritt des Fürstenthums Schaumburg-Lippe zu dem
Steuerverbande von Hannover, Oldenburg und Braunschweig, und die dadurch eintretenden
Perhältnisse zu den Seaaten des deutschen Zollvereins.
Das Fürstenthum Schaumburg-Li ppe ist, mit Ausnahme des Amts Blomberg,
durch einen am 11. November 1857 mit den Regierungen von Hannover,