Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Oes  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.
a)  Austritt  eines  Rechts-Consulenten.

Da  der  Rechts-Consulent  Enßlin,  früher  in  Reutlingen,  nun  zu  Afaalrerbach,
Oberamts  Marbach,  auf  die  fernere  Ausübung  der  Rechtspraxis  verzichtet  hat;  so
wird  solches  hiemit  zur  öffentlichten  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  17.  September  1858.  Schwab.

5b)  Besetzung  des  K.  fürstlich  Thurn  und  Taxis'schen  Amtsgerichts  in  Schloß  Neresheim.

Da  der  seitherige  K.  fürstlich  Thurn  und  Taxis'sche  Amtsgerichts-Notar  Bu  zorini
  zu  Ober-Marchthal  zum  Amtsrichter  in  Schloß  Neresheim  ernannt  und  zu
Versehung  dieser  Stelle  für  befähigt  erkannt  worden  ist;  so  wird  solches  hiemit  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  21.  September  1858.  Schwab.
c)  Austritt  eines  Rechts-Consulenten.

Da  der  Rechts-Consulent  Vetter,  von  Wiblingen,  dermal  zu  Ulm,  auf  die
fernere  Ausübung  der  Rechts-Praris  verzichtet  hat;  so  wird  solches  hiemit  zur  oͤffentlichen
  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  21.  September  1838.  Schwab.

B)  Der  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten
und  der  Finanzen.

Der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  der  Finanzen.

Bekauntmachung,  betreffend  den  Beitritt  des  Fürstenthums  Schaumburg-Lippe  zu  dem
Steuerverbande  von  Hannover,  Oldenburg  und  Braunschweig,  und  die  dadurch  eintretenden
Perhältnisse  zu  den  Seaaten  des  deutschen  Zollvereins.

Das  Fürstenthum  Schaumburg-Li  ppe  ist,  mit  Ausnahme  des  Amts  Blomberg,
  durch  einen  am  11.  November  1857  mit  den  Regierungen  von  Hannover,