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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Centralstelle für Handel und Gewerbe.
Seine Königliche Majestät haben vurch höchste Entschließung vom Z. v. M. die
Errichtung einer eigenen Behörde für die Pflege des Handels und der Gewerbe unter
dem Namen
„Centralstelle für Handel und Gewerbe“
gnädigst zu genehmigen gerubt.
Die Mitgliever derselben sind:
Ober-Regierungsrath v. Sautter, Vorstand,
Regierungs-Assessor Pfleiverer, administrativer Referent,
Sekretär v. Reinhardt,
vierundzwanzig von Abgeordneten der Gewerbevereine des Landes gewählte Beiräthe,
und zwar:
1I. Kaufleute:
Carl Finkh von Reutlingen.
Heinrich] Keller von Stuttgart.
Eduard Leube von Ulm.
Märcklin von Stuttgart.
Carl Ostertag von Stuttgart.
W. Seibolo von Heilbronn.
II. Fabrikbeseitzer:
Bockshammer von Berg.
Jung von Göppingen.
Mebold von Heidenheim.
Oechslin von Stuttgart.
Weber von Hall.
Weigle von Ladwigsburg.