Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Departements  des  Innern.

Des  Ministerium  des  Innern.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Errichtung  einer  Centralstelle  für  Handel  und  Gewerbe.
Seine  Königliche  Majestät  haben  vurch  höchste  Entschließung  vom  Z.  v.  M.  die
Errichtung  einer  eigenen  Behörde  für  die  Pflege  des  Handels  und  der  Gewerbe  unter
dem  Namen
„Centralstelle  für  Handel  und  Gewerbe“
gnädigst  zu  genehmigen  gerubt.
Die  Mitgliever  derselben  sind:
Ober-Regierungsrath  v.  Sautter,  Vorstand,
Regierungs-Assessor  Pfleiverer,  administrativer  Referent,
Sekretär  v.  Reinhardt,
vierundzwanzig  von  Abgeordneten  der  Gewerbevereine  des  Landes  gewählte  Beiräthe,
  und  zwar:
1I.  Kaufleute:
Carl  Finkh  von  Reutlingen.
Heinrich]  Keller  von  Stuttgart.
Eduard  Leube  von  Ulm.
Märcklin  von  Stuttgart.
Carl  Ostertag  von  Stuttgart.
W.  Seibolo  von  Heilbronn.
II.  Fabrikbeseitzer:
Bockshammer  von  Berg.
Jung  von  Göppingen.
Mebold  von  Heidenheim.
Oechslin  von  Stuttgart.
Weber  von  Hall.
Weigle  von  Ladwigsburg.