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im untern, jene von Megling und Frontenhausen im obern
Theile entschieden hervortreten, und Beyde doch nicht als
Stammverwandt erscheinen. H. v. L. nennt ihn Viehbachgau,
gibt aber keinen Grund an, warum er gerade diesen Namen
vorzieht. Ich möchte ihn auf Arno gestützt, Filsgau nen-
nen; s. oben Nro 33 OQuinzingau (wo ich freylich der Orte
Gaindorf und Biberbach wegen, mich zu Buchners Meinung
bekannte) — wo dann dem obern Theile des großen Vils-
thales der Name Vilsgau, dem untern der Name Quinzin=
gau insbesondere zukäme.
In diesem Vilsgau bildeten sich nun aus den genannten
kleinern Theilen die Frontenhausischen Grafschaften,, Teisbach
und Frontenhausen, und die Grafschaft Geisenhausen.
56. Unter-Donaugau.
Da der Autor demselben nunmehr, wie oben dem (soge-
nannten) Ilzgau und dem Schweinachgau, die Ausdehnung
auf dem linken Donauufer urkundlich einräumen, und also
dort die bayrische Herrschaft anerkennen muß, so fällt ein
Hauptbeweis, jener hinweg, welche bisher aus dem leichten
Vordringen der Thüringer nach Passau darthun wollten, daß
deren Reich bis vor die Thore dieser Stadt reichte. Abge-
sehen davon, daß die LePart noch lange nicht bestimmt, und
namentlich von Einigen Turcilingi statt Thuringi ange-
nommen wird, so war ja in den Seiten Severins, wo
auch von Alemannen in jener Gegend gesprochen wird, durch-
aus noch an keine festen Sitze zu denken, und es ist gar wohl
möglich, daß eine Schaar Thüringer bis hieher konnte ge-
drungen sehn, ohne daß deßwegen ihr Reich sich eben so
weit erstreckte. —
Der Gau ist übrigens seinen Grenzen und Hauptbestand-
theilen nach, richtig entworfen, und nur Weniges dürfte
nachzuholen seyhn. Vom Capitel Schwandorf gehörte wenig-
stens der links des Regens liegende Theil, bis Steffling ein-
schließlich bestimmt noch in den Donaugau, und in die Graf-
schaft Regenstauf, weil nicht allein dieser Hauptort in jenem
Capitel siegt, sondern weil auch der spätere Besitz der Burg-