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nicht besonders ausgefuͤhrt sind. Viele Urkunden besonders
in der Juvavia bieten aͤhnliche Faͤlle dar.
Lit. c. Wenn auch Leuir in Sundregen nicht auf
Leubensdorf bey Mainburg paßt; so paßt doch H. v. L. Er-
klaͤrung ebenfalls nicht. Labersdorf liegt suͤdlich der Isar
an der Vils, das Sonderhau aber noͤrdlich der Isar, und
uͤber 4 Stunden von Labersdorf entfernt; dieses also keines-
wegs im Sonderhau.
Allerdings muß man aber dem H. v. L. das Verdienst ein-
räumen, die bisher, selbst von Hormayer angenommene
Ausdehnung des Sundergaues zuerst widerlegt zu haben.
Alle Urkunden, in denen etwa noch ein Ort im Sundergau
genannt vorkömmt, und der nicht in die angegebnen Grenzen
paßt,, dürften also diese Bezeichnung in blos geographi-
schem Sinne nehmen, und etwoa gleichbedeutend mit Ober-
land. Auch widerspreche ich hier entschieden der Idee Pall-
hauseus, der (Nachtrag Seite 301 u. 302) eine Eintheilung
Bayerns in fünf Distrikte gaunimmt, für welche aber durch-
aus keine Urkunde spricht.
62. Der Ammergau.
Im Allgemeinen richtig bezeichnet; nur dürfte als West-
lrenze, besser der Lech von Hohenschwangan bis Schongan
angenommen werden. Keiue alte Urkunde nennt übrigens
diese Gegend einen Gau, oder Ammergau. Die Orig.
Guelt. nennen selbe vielmehr unter den Carolingern vallis
Etichonis, welcher Name sich in Ettal erhalten hat. Lud-
wig der Bayer spricht 1348 zuerst von einem Gerichte Am-
mergau, dessen Grenzen werden in Lory Geschichte des Lech-
rains II. Seite 91 bezeichnet, jedoch sind dabey schon manche
von den, 1332 vom Bischof von Augsburg erkauften eschen-
lohischen Gütern mit eingegränzt.
Die Grafschaft Werdenfels (Pallh. macht daraus einen
Germischgau, vermuthlich auf die Urkunde bey Hund M.
S. III. Seite 223 gestützt, wo Kilsing, Alling und Ger-
mariskawe vorkommen, dieß ist aber Germering, in der
Gegend von Kissing und Alling, sämmtlich zwischen Augsburg
und München) hat ihrer Lage, und der spätern, eppanischen