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bey Ußermann in ep. W irzburg cod. dipl. pag. 7 rich-
tig abgedruckt.
13. Mulach ga u.
Wenn hier das Capitel Hall mit zum Mulachgau ge-
zogen werden soll, so möge der Autor angeben, was danir
für den Kochergau übrig bleibt; es gehört nicht hieher. —
Die Orte Altorf und Stöckenburg bedingen die Ausdehnung
des Mulachgaues auch noch in das vormals hallische Gebiet
an die Bühler und an ihr hinauf bis Geislingen. Dieß gibt
wieder einen Beweis der Unzulänglichkeit der Dibcesan Gren-
zen. Stöckenburg liegt im Kapitel Hall (also im Kochergau?)
und wird doch urkundlich in den Mulachgau, dem das Capi-
tel Creilsheim entspräche, gesetzt. Uebrigens befindet sich
nicht der Ort, sondern das Flüßchen Mulach nah ober
Kirchberg. Endlich begriffen dieser und der Kochergau in
ihren obern Theilen den fränischen Virngrund und bil-
deten hier die Grenze gegen Schwaben. —
144. Jsfigau.
Hier wird unter litt. c. das Capitel Uffenheim oder der
Gollachgau als Zubehörde des Iffigaus genannt. Dersel-
be scheint jedoch wegen Wilantesheim, das unstreitig in ihm.
liegt, aber auch im Rangau genannt wird, und wegen sei-
ner natürlichen Lage nebst dem Ehegau ein subp. des Ran-
gaues weit eher als des Iffigaues gewesen zu seyn. Vine-
tum (dessen Seitenzahlübrigens Pallhausen nachgeschrieben und
falsch zitirt ist), ist richtig mit (Burg) Winheim erklärt,
da es in allen bessern Karten und im Kanzleygebrauch so und
nicht Windheim heißt; übrigens ist des Autors Meinung,
daß hier der Radenzgau verstanden sey, gewiß die richtige.
Den Ppagus Wingartweiba von dem doch ein
bedeutender Theil, das Gericht Amorbach, unter bayrischer