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zum großen Grabfeld gehörig) werden irrig Zeuzleben, Wer-
neck und Reinfeld (Ruonfeld, bey Schannat Vind. litt.
coll. I. p. 175 Jro 4 ausdrücklich im Werngau) zuge-
zählt, welche Orte sammtlich in den Werngau gehören,
dessen Grenze hier quer durch den Gramschatzer Wald läuft,
und Erbshausen, Opferbaum und Gerstadt zum Gofeld aus-
schließt. Retzbach wird nie zum Waldsassen= wohl aber eini-
gemal zum Werngau gerechnet.
18. Es ist nicht nöthig den Gau Waldsassen durch-
aus (wer verlangt denn dieß?) mit dem Archidiakonat Carl-
stadt gleichzustellen, weil daraus eine ganz unrichtige Grenze
entstünde, die nord= und ostwärts tief in das Grabfeld
eingreifen, und die diesem zugehörigen Sinnach-Wern= und
Aschfeld-Gau einschließen würde. (Ich komme auf selbe beym
östlichen Grabfeld zurück.) Die wahre Grenze des pagus
Waltsazzin lauft, Marienberg einschließend, bis Lohr am
linken Mainufer, überschreitet hier den Strom, zieht hinauf
bis gegen Jakobsthal, folgt dann der Wasserscheide der Aschaff,
Elsava und Hafelohr über die Eselshöhe bey Rotenbuch,
schließt sich gegenüber Miltenberg wieder an den Mayn, folgt
diesem bis Urphar, wo sie dann quer hinüber am Tauber-
gau, Altheim und Gerchsheim diesem belassend, wieder nach
Marienberg zieht. Dieser Umfang stellt sich nach sorgfälti-
ger Verzeichnung aller in den tradit. fuld. et laurish. ent-
haltenen waldsassischen Orte dar; und entspricht auch westlich
weit eher der natürlichen Grenze durch die Wasserschei-
dung, als der in den Wildnissen des Spessarts gewiß erst
später regulirten Dibcesangrenze; da überdieß in jener Ge-
gend zur Zeit der Gauverfassung nur einige Orte am Main:
ufer, aber keine in der Mitte des Spessarts genannt werden
nach denen man diese Grenze bestimmen könnte.
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