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kreis alles in sich begriff, was von Unterlangenstadt bis
Dörfleins am rechten Mainufer liegt.
Komisch ist da auch zu lesen, daß sich jetzt — 1830 näms
lich — Schleußingen bey Kursachsen befände. Wenn
nur Preußen keine Einsprüche macht, und der König von
Sachsen, bey all seiner Liebe für das Alterthümliche, sich
wieder mit dem Churhut statt der Königskrone begnögt.
Eben da wird auch Ilmenau jeuseits des thüringer Wal-
des, also bestimmt in Sutthuringia ohne den geringsten Be-
weis, dem ehmaligen Grabfeld zugetheilt.
B. Das westlichliche Grabfeld. Dieser Gau,
das eigentliche, alte Buchonig wird pag. 98 eben so ver-
worren und unrichtig abgehandelt. Dem Archidiakonat Mün-
nerstadt zu Liebe soll nun das westliche Grabfeld unter an-
dern Orten Münnerstadt, Schweinfurth, Theres,
(nach Urkunden doch ausdrücklich im Volkfeld) Ebern,
Rentweinsdorf, Merzbach rc. begriffen haben! Also
mit andern Worten, das westliche Grabfeld soll mitten im
östlichen, und zum Theil östlicher als dieses gelegen seyn;
da ja eben diese Orte vom H. v. L. oben in den Grenzen des
Sstlichen Grabfeldes eingeschlossen wurden. Wenn freylich
der Herr Ritter sagt, wir begreifen, wi#r meinen, so wähnt
er damit eine evangelische Wahrheit ausgesprochen zu haben,
welche aber meistens pon der historischen Erfahrung nicht sank-
tionirt wird. Der Haßgau, zwar richtig beschrieben, ge-
hört nicht hieher, sondern in das östliche Grabfeld. (s. das-
selbe IIll. b.)
Die Grenze des westlichen Grabfeldes zog sich vom Ein-
fluß der Ulster hinüber gegen Hersfeld, das aber schon in
der Provinz Hassia lag, überschritt dann die Fulda, folgte
der Wasserscheide dieses Flusses, und der in die Lahn und