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sind nicht angegeben. Darin heißt es: „Kebdorf in pago
Bavariae“ (FPalkeust. cod. dipl. Nordgav XXVI. an.
1159.) Hier ist offenbar eine Auslassung, (worauf schon
der Genetiv hindeutet) denn derselbe Kaiser, sagt in einer
Urkunde v. J. 1163: „in Pago Bavariac dquod Sunder-
gav dicitur“ (Hund. M. S. III. pag. 281.) —
Wenn Seite 115 H. v. C. behauptet, daß in dem be-
kannten Schriftchen „Franken niemals im Bayrischen Nord-
gau," dieser selbst von Bayern abgetrennt wird, so beweist
er nur, daß er dieses Werk nicht gelesen hat, denn dasselbe
führt gerade eine Menge Beweise für diesen bayrischen Nord-
gau, in denselben Grenzen wie meine vorliegende Arbeit,
und bestreitet nur dessen weit übertriebene Ausdehnung
durch Pfeffel.
Es folgen nunmehr auf derselben Seite und folgend. des
Autors Gründe, daß der Nordgau thüringisch, und dann
fränkisch gewesen sey, und zwar
a) Ptolomäus läßt das Noricum ausdrücklich durch die
Donau begränzen. Wenn auch das rômische Noricum
von Bojodorum bis hinab nach Vindobona im 2ten
Jahrhundert nicht über die Donau reichte, beweist denn dieg,
daß die Sitze der Bajogarier von Passau bis herauf ge-
hden Neuburg im VI, VII u. VIII Jahrhundert, auch
nicht hinüber reichen konnten? Deßwegen nicht, weil eben
dieß Volk auch einen Theil des ehmaligen römischen Noricums
besaß? Und ward nicht nach den Römern bis in'se XII. Jahr-
hundert, auch das ehmalige Rhactia II. oder Vindelicia
mit unter dem Namen Noricum begriffen?
b) Der Anonymus von Ravenna sagt: „ per Thurin-
gorum patriam transennt plurima flumina, inter cae-
tera duae dicuntur Bac (nicht Nab wie H. v. L. schreibt,