Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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sind nicht angegeben. Darin heißt es: „Kebdorf in pago 
Bavariae“ (FPalkeust. cod. dipl. Nordgav XXVI. an. 
1159.) Hier ist offenbar eine Auslassung, (worauf schon 
der Genetiv hindeutet) denn derselbe Kaiser, sagt in einer 
Urkunde v. J. 1163: „in Pago Bavariac dquod Sunder- 
gav dicitur“ (Hund. M. S. III. pag. 281.) — 
Wenn Seite 115 H. v. C. behauptet, daß in dem be- 
kannten Schriftchen „Franken niemals im Bayrischen Nord- 
gau," dieser selbst von Bayern abgetrennt wird, so beweist 
er nur, daß er dieses Werk nicht gelesen hat, denn dasselbe 
führt gerade eine Menge Beweise für diesen bayrischen Nord- 
gau, in denselben Grenzen wie meine vorliegende Arbeit, 
und bestreitet nur dessen weit übertriebene Ausdehnung 
durch Pfeffel. 
Es folgen nunmehr auf derselben Seite und folgend. des 
Autors Gründe, daß der Nordgau thüringisch, und dann 
fränkisch gewesen sey, und zwar 
a) Ptolomäus läßt das Noricum ausdrücklich durch die 
Donau begränzen. Wenn auch das rômische Noricum 
von Bojodorum bis hinab nach Vindobona im 2ten 
Jahrhundert nicht über die Donau reichte, beweist denn dieg, 
daß die Sitze der Bajogarier von Passau bis herauf ge- 
hden Neuburg im VI, VII u. VIII Jahrhundert, auch 
nicht hinüber reichen konnten? Deßwegen nicht, weil eben 
dieß Volk auch einen Theil des ehmaligen römischen Noricums 
besaß? Und ward nicht nach den Römern bis in'se XII. Jahr- 
hundert, auch das ehmalige Rhactia II. oder Vindelicia 
mit unter dem Namen Noricum begriffen? 
b) Der Anonymus von Ravenna sagt: „ per Thurin- 
gorum patriam transennt plurima flumina, inter cae- 
tera duae dicuntur Bac (nicht Nab wie H. v. L. schreibt,
	        
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