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Doch ist dieß „Nordgavorum gens“ vielleicht nur Um-
schreibung oder späterer Zusatz? Aber dann ist die Beweis-
kraft ohnehin vernichtet.
Angenommen aber auch, sie sey wörtlich und richtig nach
dem ächten Briefe des Theodorich; was aber wohl nie zu
beweisen ist; so gibt sie doch keine Probe dafür, daß die
Nordgauer Thüringer gewesen, ja die besondere Erwähnung
beyder Völker, soricht vielmehr gegen diese Annahme.
f) Die Stelle des Paul Diakonns: „Noricorum Pro-
vincia, duam Bajoariorum populus inhabitat, habet
ab aquilone Danubiuam,“ sagt nur, daß Noricum von den
Bayern bewohnt, zur nördlichen Grenze die Donau habe;
eine nie geläugnete Sache. Damit sagt sie weder, daß jen-
seits der Donau die Bafjoarier nichts weiter besaßen, noch
daß dort die Thüringer wohnten. Ubrigens beweist sie schon
dadurch, daß ihre Angaben nur beyläufig seyen, weil das
ganze Noricum den Bajoariern zugeschrieben wird, da doch
der größte Theil desselben unter der Euns, in den Händen
der Longobarden, und dann der Avaren war. —.
Die meisten dieser seyn sollenden Beweisstellen, hat bereits
Pallhausen in seinem Nachtrag von Pag. 171—75 grändlich
widerlegt; und dennoch stehen sie hier wieder, als wären sie
nie angefochten worden.
Warum hat denn H. v. Lang jene Widerlegung nicht zu-
erst entkräftet? Oder gehöret sie „zu dem verhallten Siegs-
geschrey einer ehmaligen Parthey, und zu ihren meist miß-
lungenen Angriffen; die man nicht weiter achten wird,“ wie
H. v. L. Seite 2 in gewaltigem Sebstvertrauen sagt? —
Eine abermalige Verdrehung, Seite 116 soll einen neuen
Beweis liefern. Dort heißt es: „Aber auch ausserdem würde
lelbst jeder Unbekannte am Rational, an der Sprache und