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lands war; wir haben es sedoch hier nur mit dem eigentli-
chen Bayern zu thun. Auf diese Behauptung gestützt, sagt
hier H. v. L. daß Carl d. G. Theile von Franken und Böh-
men zu Bapern schlug. Er möge dieß nur mit einer einzi-
gen Stelle belegen, Daß er das neueroberte Avarenland
demselben zutheilte, wird hier durch eing Stelle aus der Rei:
gerberger Chronik bewiesen; und doch sollte Seitc 59 die
Stelle Eginhards, wo er offenbar zuruckgehend, von den Bay=
ern und Avaren spricht, ( duorum regnorum; nennt er
denn eroberte fränkische Provinzen so?) beweisen, daß das
Land unter der Enns „niemals" zu Bayern gehörtt.
Su Litt. a. pag. 119. Die bekannte Stelle aus Catls
Testament, hat bercits mit ihrer richtigen und na tuͤrlichen
Auslegnng, Pallhausen in seinem Nachtrage 2c. von. Seite
161 168 angefuͤhrt, wo diese Erklaͤrung auch nachgelesen
werden wolle. Die Amahme, daß unter Ingoldesladt Un-
gelstätten gemeink sey, wird eben da wahrscheinlich gemacht,
doch mag sic, obgleich gute Gründe dafür sprechen, aaf ihrem
Werthe oder Unwerthe beruhen, dieß eine jedoch erinnert.
werden; daß felbst Westenrieder in seiner bayrischen Geschichte,
1820. Seite 97 derselben beypflichtet, sowie sie Buchner in
seiner Gaukarte annimmt.
Su Litt. b. pag. 120. Daß in Ludwigs Theilung,
von 839 (Perz I. 435.) der Ducatus Austrasiorum mit
Sualafeld und Nordgau genannt wird, beweist gerade, daß
diese Gauen nicht zu dem genannten Herzogthum gehörten,
sondern dem Antheil Lothars beygeführt wurden; denn was
ruin würden gerade diese beyden Gauen, und sonst keine an
dern, aus demselben Herzogkhume, das ihm ohnehin schon
ganz zugeschrieben war, besonders genannt? Wenn aber
Ladwig scwören muß, die Grenzen von „Noreia (2) quse