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Amtsbezirk allmählich sich in wahren Landesbesiß ver-
wandelte, ist allerdings richtig; aber das primitive Verhält-
nis der Marken und ihrer Verwalter, ist gewiß das Obige.
Ausser der von H. v. L. angeführten Nordgauischen= ost-
fränkischen Staatsgeschichte, sind hierüber noch zu verglei-
chen: der fränkische Geschichtsfreund 1823, von W. V—ieh-
beck und Zirngibl im 2ten Bande der neuen akadem. Abhand-
lungen, der aber durch Du Buat und Desing, und wohl
auch durch Pfeffel irre geführt, die sorabische Mark zu Bay-
ern rechnek, da sie doch unbezweifelt zu Ostfranken gehört.
Ich will hier einen mit Quellen belegten Entwurf, über
die Folge dieser Markgrafen aufstellen, welcher zugleich
Wenk'é, von H. v. K. gebilligte Angabe (Seite 125) wider-
legt, daß die sorabische und Nordmark 873 vereinigt wor-
den. Es ist allerdings schwierig, die annales fuldenses,
als die Hauptauelle, mit den übrigen gleichzeitigen Schrift-
stellern, und besonders mit den spätern Alold in Uberein-
stimmung zu bringen, doch steht dieser, nach den Regeln der
historischen Eriti billig nach,
26) „Aad Forahheim, Bracmberg et ad Reginisburch
(previdebar) Audulfus“. Georgisch Corp. jur. Germ,
Cap. II. gos pag. 6407. — Annal. Moifsiac. er Merens.
ad an. Sos. — Meichlb. hiff fris. t. I. p. II. Nro 118
et 122. — Annal. Ratisb. in analect. Mabill. ad an.
810. „Adolfus comes obilit“ —
27) Zirngibl'is Abhandlung in den neuen hist. Schriften, der
bayrischen Akademie, ater Band 173. J. 47. Coder viel-
mehr die dort angeführten urkundlichen Beweise.)
2:68) „Comes et Dux Sorabici limitis Thacolfus; mense
Augusto defunctus est“ annal. fuld. 873. — „Thacol-
fus quidam comes de Boemia“ (d. i. dort zu Hause)
dipl. ap. Schann. trad. fuld. p. 243.— Obaber unter
diesem „„Dux“ mehr als ein bloter Heerführer verstanden
worden, steht dahen; in denselben Fuldischen Annalen 883