Metadata: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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Amtsbezirk allmählich sich in wahren Landesbesiß ver- 
wandelte, ist allerdings richtig; aber das primitive Verhält- 
nis der Marken und ihrer Verwalter, ist gewiß das Obige. 
Ausser der von H. v. L. angeführten Nordgauischen= ost- 
fränkischen Staatsgeschichte, sind hierüber noch zu verglei- 
chen: der fränkische Geschichtsfreund 1823, von W. V—ieh- 
beck und Zirngibl im 2ten Bande der neuen akadem. Abhand- 
lungen, der aber durch Du Buat und Desing, und wohl 
auch durch Pfeffel irre geführt, die sorabische Mark zu Bay- 
ern rechnek, da sie doch unbezweifelt zu Ostfranken gehört. 
Ich will hier einen mit Quellen belegten Entwurf, über 
die Folge dieser Markgrafen aufstellen, welcher zugleich 
Wenk'é, von H. v. K. gebilligte Angabe (Seite 125) wider- 
legt, daß die sorabische und Nordmark 873 vereinigt wor- 
den. Es ist allerdings schwierig, die annales fuldenses, 
als die Hauptauelle, mit den übrigen gleichzeitigen Schrift- 
stellern, und besonders mit den spätern Alold in Uberein- 
stimmung zu bringen, doch steht dieser, nach den Regeln der 
historischen Eriti billig nach, 
  
26) „Aad Forahheim, Bracmberg et ad Reginisburch 
(previdebar) Audulfus“. Georgisch Corp. jur. Germ, 
Cap. II. gos pag. 6407. — Annal. Moifsiac. er Merens. 
ad an. Sos. — Meichlb. hiff fris. t. I. p. II. Nro 118 
et 122. — Annal. Ratisb. in analect. Mabill. ad an. 
810. „Adolfus comes obilit“ — 
27) Zirngibl'is Abhandlung in den neuen hist. Schriften, der 
bayrischen Akademie, ater Band 173. J. 47. Coder viel- 
mehr die dort angeführten urkundlichen Beweise.) 
2:68) „Comes et Dux Sorabici limitis Thacolfus; mense 
Augusto defunctus est“ annal. fuld. 873. — „Thacol- 
fus quidam comes de Boemia“ (d. i. dort zu Hause) 
dipl. ap. Schann. trad. fuld. p. 243.— Obaber unter 
diesem „„Dux“ mehr als ein bloter Heerführer verstanden 
worden, steht dahen; in denselben Fuldischen Annalen 883
	        
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