Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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zahlreichen Familien durch Unterstuͤzung zu mildern; so glauben Wir auch in diejenige Unserer 
Kön. Unterthanen, welche zu dem Brandschaden an Gebäuden nichts beizutrager haben, das 
Vertrauen sezen zu dürfen, daß sie den verunglübten Bewohnern des Orts Winzlen einen 
Beitrag zu dem erlittenen Schaden nicht versagen werden. 
*Wir wollen daher zum Besten der durch diesen Brand in Unglük gerathenen Einwehner 
Winzlens, um ihnen zu Wiederanschaffung der nöthigen Mobilien einige AUnterstüzung zu wer- 
schaffen, verordnet haben, daß nach den bisherigen Vorgängen bei dergleichen beträchtlichen 
Brandschäden, eine Kollekte jedoch in der Maase veranstaltet werde, daß dieselbe nur bei den- 
jenigen Unserer Kön. Unterthanen, welche zu dem Brandschaden an Gebäuden nichts beizutra- 
gen haben, eingesammelt werde. 
In dieser Hinsicht geben Wir daher euch, Unsern sämtlichen Kön. Ober-Stabs= und Pa- 
trimonial-Beamten hiemit allergnädigst auf, die Einleitung ungesäumt zu treffen, daß in den 
euch anvertrauten Städten und Aemtern die Gemeinde eines jeden Ortes von den Kanzeln zu 
milden freiwilligen Beiträgen für die bedaurungswürdigen Einwohner von Winzlen aufgefor= 
dert und in jedem Ort eine Magistratsperson ausgewählt werde, welche diese Beiträge bei den- 
.jenigen, die zu dem Brandschaden an Gebäuden nichts beizutragen haben, einsammeln, die 
Contribuenten ihre Beiträge in ein besonders eingebundenes Register, welches dem beauftrag- 
ten Magistratsgliede zu dem Ende zu Handen zu stellen ist, mit Beifünung ihrer Namen, 
Lalen einscheeiben lasse, und sodann dieses Register nebst den gefallenen Kollekten= Geldern an 
-uch übergebe. . 
Dicggesammelten Geldbeitraͤge habt ihr hierauf an den Amtspfleger Spreng in Rott- 
weil, welcher von Uns zum Cassier aufgestellt worden ist, urkundlich einzusenden, welcher 
Uns stiner Zeit den Betrag des Eingegangenen anzuzeigen hat. Hieran geschiehet Unser 
Kön. Wille, und Wir verbleiben euch in Gnaden gewogen. Stuttgart in Kön. Oberlandes- 
Regierung, den 20. Apr. 1807. 44 Mand. 8. Reg. Maj. 
K#. Gen. Rescript an die Ober= und Stabs-Aemter Ellwangen, Röthlen, Närdlingen, Aalen, 
Gmuͤnd, Giengen, Hall, Rosengarten, Komburg, Vellberg, Adelmannsfelden, Heilbronn, 
Schönthal, Eglingen, Reuttlingen, Weil, Rottweil Stadt, Rotweil Land, Rottenmönster 
und Zwiefaltens die Beiträge zu den Kösten der Schutt-Abräumung von Brandstärte 
des Ortes Winzlen betr. vom a0. Apr. 1807. 
Erlderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. rc. 
Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Z„ 
Es ist euch bereits bekannt gemacht worden, welches traurige Schiksal dem zum Land- 
Oberamt Rottweil gehörigen Ort Winzlen am 23. vor. Monats durch betroffenes Brandun- 
glük zugegangen ist. # 
Den hierdurch verursachten beträchtlichen Schaden vergrößern auch die zur Abräumung 
des Schutts von der Brandstätte erforderlichen Kosten, welche die Commun selbst aufzubrin- 
gen um so weniger im Stande ist, als auch das Schulgebäude in dem Brand zu Grunde 
gieng, und der Gemeinde sonst noch weiterer beträchtlicher Aufwand zugeht. 
Da unter diesen Umständen eine Beihülfe hiezu alle Rüksicht verdient, und Wir dabei 
in sämtliche euch zugeordnete Städte und Aemter das gnädigste Vertrauen sezen, daß sie sich 
von selbsten werden bereitwillig finden lassen, die unglükliche Einwohnerschaft zu Winzlen in
	        
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