Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Außerdem sind laut Eingestaͤndnis des Inquisiten halbe und viertels franzoͤsische und bra- 
banter Thaler, auch kais. köm oͤstreichische Vier und zwanzig Kreuzerstuͤke verfertigt worden. 
Den 1. Jun. 1807. Koönigl. Oberlandes-Regierung. 
Signalement: Johann Möller, der sich auch den Namen Johann Maier beilegt, und 
sich für einen Eßig= und Branntenweinbrenner ausgiebt, angeblich von Lauterburg im Nieder- 
rheinischen Departement des französischen Reichs, Zo bis 4% Jahr alt, ungefähr 5 Schuh 
6 Joll hoch, wohl besezt und gut gewachsen, hat ein länglichtes Angesicht, braune Augen, 
spizige gebogene Rase, mittelmäsigen Mund, starkensschwarzen Bart, und abgeschnirtenes blon- 
des Haar, auf dem einen Baken eine rothe Warze, spricht elsäßisch teutsch, trägt einen schwar- 
zen Rok, ein weißes, oft auch ein rothes Gillet, gelbe kurze Lederhosen, oft auch schwarze 
tüchene Hosen, Stiefel und einen dreiekigten Hue. Zürch, den 21. Mai r07. 
Kön. Ob. Post-Direction — Post-Dienst-Instruction, (Forts.) d. d. 25. April 80F. 
. zE-sta"fetsteu.. 
Mit der Expedition der reutenden Post ist zugleich diejenige 
« , B) der Estafetten 
verbunden, webei der Post-Beamte in Ansehung der Wichtigkeit sowohl, aks der schleuni- 
zen Beförderung Nachstehendes zu beobachten und zu befolgen hat: 
" «Z..t.AbfendungeinesspaketspEstafette. 
Wird ein Schreiben oder Paketchen, das auf diese Weise abgesandt werden soll, bei 
ihm aufgegeben, so ist zunaͤchst die Addresse desselben mit dem Datum in die sogenannte 
stafetten -Correspondenz-Charte einzusezen, und da 
Estafetten - Corresp nb Eba Eindschräng des Estaferten -Manuals. 
nochwendig ist, daß sich der Post-Beamee hierzu ein eigenes Manual halte, so ist auch 
in dieses die Staffette dergestalt einzutragen, daß dabei das Datum, der Ort, wohin die 
Sctaffette laute, wohin sie geritten werde, von wem sie abgegeben worden, zu welcher Zeit 
sie angekommen und abgegangen sei, und wie viel das Rittgeld auf die nächstgelegene Sta- 
tion besage, pünktlich angemerkt werde. 
· ·-s.3,CvuvsertimnsgsundUeberschriftder Estafette. 
Ist alsdann der Estafetten-Brief mit der — in O. 1. berührten Correspondenz= Charte 
zu kouvertiren, und mit der Aufschrift zu versehen: 
—. Estasette 
an das Königl. (Ober-) Post-Amt 
iin 
« N. N. 
wrbei ferner zu beobachten ist, daß, im Fall die Stafferte über Stuttgart gehet, dieselbige 
an das dasige Ober-Post-Amt addressirt, und diesem die weitere Spedition überlassen wer- 
den müsse. Im andern Fall aber kann solche auch, nachdem sie einen Weg nimmt, an das 
zunächstgelegene Baierische oder Badische Haupt-Post-Amt addressirt werden, jedoch ist hie- 
bei, der Natur des Gegenstandes nach, immerhin auf den naͤchsten Weg bei der Spedition 
Ruͤksicht zu nehmen. ·" - « 
S.4·.Vcrsieg,clnng-. 
Muß dieses Couvert sorgfaͤltig Und wo möglich doppelt mit dem Amts= Signer versie- 
gelt werden. " .
	        
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