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Den 9. Febr. wurde der Jaͤgerpursch, Johannes Vogel von Seilach, Patrimonial-
Obervogteiamts Waldenburg, wegen Toͤdtung des Caspar Geist von Ober-Soͤllbach, durch
einen Flintenschuß neben dem Ersaz aller Inspections- und Untersuchungskosten, zu einer
einjaͤhrigen Festungsarbeit verurtheilt.
Den lo. Febr. wurde Matthäus Maler von Dürrmenz, Maulbronner Oberamts, we-
gen wiederholten Diebstahls zu einer zweifährigen Festungsarbeit verurtheilt.
Den 10 Febr. wurde der katholische Pfarrer, Franz Joseph Schrof zu Eichhalden,
Gräflich-Bissingenschen Patrimontalamts Schramberg, wegen unerlaubter Trauungen und
falscher Ehescheine zu Besorgung pfarramtlicher Geschäfte als unwürdig erklärt, und mit ei-
nem achtmonallichen Festungs-Arrest belegt, auch zu ztel der Untersuchungskosten verurtheilt.
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegi #tun Senats in Wechsel= und Ehe-Sachen.
Stuttgart, den 17 Febr. In der Wechselklage des Advokaten Landauer zu Heil-
bronn wider den Handelsmann Christtan Friedrich Hahn daselbst, wurde lezterer zu Bezah-
lung der eingeklagten Wechsel:Forderungen von goo fl., sodann von 373 fl. 55 kr. und
So fl. 15 kr. nebst Zinsen auch Schäden und Kosten für schuldig erkannt.
Kod. Wurde der Canditor Schneggenburger in Tuttlingen auf die von dem Handels-
hause Stahl und Federer in Stuttgart gegen ihn erhobene Wechseiklage zu Bezahlung der
Wechsel-Forderungen von 331 fl. 51 kr, sodann von Joo fl., jedoch nach Abzug der hieran
bezahlten 202 fl. 17 kr. nebst bedungenen Zinsen, auch Schäden und Kosten verurtheilt.
Stuttgart, den 18 Febr. wurden geschieden:
I) Anna Maria, geb. Kübler von Merklingen, Kl. von Joh. Georg Pfästen, Bekl.
ex cap. quali delert. und lezterer in die Kosten verurtheile ·
2) Dorothea, geb. Wanner von Hemmingen, Leonberger Oberamts, Kl. von Friedrich
Muͤhler, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Verurtheilung des leztern in die Kosten.
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Se Koͤnigl. Maj. haben vermoͤge allerhoͤchsten Deerets vom 6. Merz den bisheri-
gen Forst- Amtsverweser zu Altdorf, von Kalden, zum Oberforstmeister zu Reichenberg,
— den bisherigen Leibbage von Seckendorff zum Kammer-und Jagdjunker, sodann den
Jagdpage, Grasen von Gräventz zum Leibpage, und an dessen Stelle, den Kammer=
page von Reischach, zum Jagdpage allergnädigst zu ernennen geruht.
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Se. Königl. Maj. haben auf allerunterthänigstes Bitten des Königl. Obriflwacht-
meisters Major v. Ebing zu Radolphzell gnädigst zu erlauben geruht, daß dessen Tochter-
mann Friedrich Freiherr v. Kraft zugleich den Namen v. Ebing führen, und sich von
Kraft genannt von Ebing schreiben dürfe.
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Vermöge allerhöchsten Decrets vom 3. Merz haben Se. Königl. Maj dem Nepe-
tenten M. Osiander die erledigte Stelle eines Professors an dem hiesigen obern Gymna=
sium allergnädigst zu übertragen geruht.
Vermäge allerhöchsten Decrets vom 4. Merz haben Se Königl. Maj. dem ehema-
ligen Hofprediger in Ellwangen, und bisherigen Pfarrer in Möhringen, Dr. Münch die