Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Imploraten Appellaten; ein streitiges Bauwesen betreffend, wurde die Urtel erster Instanz 
dahin abgeaͤndert, daß Appellant auf dem Plaze, worauf das von ihm erkaufte Lohhaͤnschen 
steht, und dem dazu erkauften halben Morgen von den sogenannten Sßlinger Spital-Aekern 
zu bauen befugt seyn solle; unter Vergleichung der in der Appellations= Instanz aufgegan- 
genen Prozeß= Kosten. Den 16. April 1808. 
  
Se. Königl. Maj. haben ducch ein allerhöchstes Decret vom 17. April den Frei- 
herrn von Phull Ryppur zum Obersthofmeister bei des Heren Kronprinzen Königl. 
Hoheit, und den Freiherrn August von Phull zum Königl. Kammerherrn allergnädigst 
zu ernennen geruht. « 
Bermög allerhöchsten Decrets vom 18. April haben Se. Königl. Maj. den vorma- 
ligen Badischen Oberforstmeister Alerander von Neubronn zum Königl. Kammerjunker 
und Oberforstmeister zu Alrdorf gnädigst zu ernennen geruht. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 14. April 
den General-Kriegs= Cassier Obersten von Boger in Pensionsstand zu versezen, 
dagegen · 
denKriegsRathMajorvonDuVernoyzumGeneral-Kriegs-Cassierzuernennen, 
denGeneral-AuditorMajorvonGeorgy-imKöntgl.Kriegs-Eollegiofürjuridi- 
sche Gegenstände als beisizenden Rath anzustellen; und vermög weitern Deccets d. eod. 
den Hauptmann von Schmid vom Linien-Infanterie-Regiment Herzog Wilhelm 
zum Major beim zweiten Bataillon dieses Regiments; 
den Staabs-Hauptmann von Starckloff von der Garde zu Fuß zum wirklichen 
Hauptmann bei derselben; 
die Staabs-Hauptleute von Scheeler und von Herwig vom Linien-Infanterie- 
Regiment Herzog Wilhelm zu wirklichen Hauptleuten beim zweiten Bataillon dieses Re- 
iments; 
den Lieutenant Fribolin eben dieses Regiments zum Staabs-Hauptmann beim ersten 
Bataillon desselben; und 
den in Preuß. Diensten gestandenen von Könneriz zum Second-Lieutenant beim er- 
sten Bataillon des Linien. Infanterie= Regiments Herzog Wilhelm zu ernennen allergnäd- 
digst geruht. 
Unterm 17. April haben Se. Königl. Maj. 
den Nittmeister von Gaisberg von der Garde du Corps, und 
den Staabs Rittmeister von Breuning von der Jäger-Garde zu Flügel: Adjutan- 
ten Sr. Königl. Majestät; 
den Major von Kapff vom Militär= Institut, 
Major von Neuffer, Commandeur des zweiten Bataillons vom Linien-Infanterie= 
Regiment von Camrer, 
Major von Walsleben vom Chevaurlegers-Regiment Herzog Heinrich, 
Major von Jett vom Leib-Chevaurlegers-Regiment, 
  
 
	        
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