Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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dem Publikum seiner Zeit in öffentlichen Blättern Rechenschaft gegeben werden. Den 14. 
April 1808. 
Pfarramt zu Eberspach, Göppinger Oberamts und zu Bayerek, 
Schorndorfer Oberamts, Schultheissen-Amt zu Bayerek- 
  
Biberach. Eine allergnädigst anbefohlene Versteigerung mehrerer Fuder Seeweins von rgo#.n und der 
Wein-Heffe von verschiedenen Jahren wird im Hospital allhier, am Mittwoch den 4. Mai, unter Vorbehalt 
der allerhöchsten Ratiflcation vorgenommen werden. Den 16. Apr. 1808. Hospitalverwaltung allda. 
Biberach. Alter und neuer Rocken, alter und neuer Habers, ingleichem alte Gerste und neue Wicken 
von ausgezeichnet guter Qualität, können in größern oder kleinern Parthien zu billigen Preißen jeden Tag 
im Hospital gekauft werden. Den 16. April 1808. Hopwitalzerwaltine allda. 
Brakenheim. Nach allergnädigster Verordnung soll die Amtswohnung des ehemaligen geistl. Ver- 
walters zu Brakenheim, und die des ehemaligen Beamten zu Großgartach, unter Vorbehalt allergnädigster 
Genehmigung, noch einmal zum öffentlichen Verkauf, zugleich aber auch zur Vermiethung ausgeboten wer- 
den. Die erstere besteht in einer zweistokigten Bewohnung, auch einer Scheuer und Hofraite, mit einem sehr 
uten 150 Eimer Faß haltenden Keller; die Wohnung hat 3 heizbare Zimmer, mehrere Kammern, großen 
ruchtboden und Viehstallung. Die zweite ist eine erst vor wenigen Jahren neuerbaute massive Behausung, 
mit F heizbaren Zimmern, nebst Küche, mehrern Kammern, großen Fruchtboden, sehr guten gewölbten Keller 
zu 150 Eimer Faß, geschlossenem Hof, Holzremise, Stallung zu §s Stük Vieh, auch Gänse= und Hühner= 
stallungen, samt einem Gemüßgarten von ungefähr r. Mrg. im Meß, alles mit einer Mauer umfangen. 
Die Verhandlungen gehen zu Brakenheim am 2. Mai d. J. Mittags 1 Uhr, und zu Grosgartach am folgen- 
den 3. Mai um gleiche Zeit, auf jeden Orts Rathhause vor; welches hiemit zu jedermanns Wissenschaft ge- 
bracht wird. Den 7. April 1808. Cameral-Verwaltung zu Brakenheim. 
Schönthal, Oehringer Kreises. Da der den 4. Merz allhier vorgenommene Verkauf der herrschaft- 
lichen Weinberge die allerhöchste Genehmigung nicht erbalten hat, so wird Montag den 2. Mai ein wieder- 
holter Versuch zum Verkauf dieser Weinberge unter Vorbehalt der allerhöchsten Ratification gemacht werden. 
Diese Weinberge liegen auf zwei Bergen in der besten Lage nahe am Kloster. Der Storchberg hält 46 Merg 
28 Ruth. Der Benediktusberg 11 Morg. 2 Vrt. 30 Ruth. Schönthaler Meßes. An dem Kausschilling. 
dürfen ztel in drei verzinslichen Jahrszielern bezahlt werden, und den Käufern wird jede nih iche Culturver- 
änderung gegen Entrichtung eines verbälfnißmäsien Geld= Surrogats gestattet. Zu dieser Aufstreichs-Ver- 
handlung werden alle Liebhaber, welche ihre Zuläßigkeit durch obrigkeitliche Zeugnisse darthun können, auf ge- 
dachten Tag in die Cameralamts-Wohnung Vormittagso Uhr eingeladen. Den 28. Merz 1808. 
Steuerrath des Oehringer Kreises, und Cameral-Verwalter zu Schönthal. 
Dürrmenz, Mühlaker. Es wird mit Verpachtung des ehemaligen Forstverwaltungs = Befol- 
dungs = Gartens in Mühlaker, und einer Waldwiese deim Ekenweiher Hof von r2 Morgen, ein nochmali- 
ger Aufstreichs-Versuch gemacht werden. Die Liebhaber werden hierzu auf Donnerstag den 28. diß, Vormit- 
tags 10 Uhr auf das Rathhauß in Dürrmenz-eingeladen. Oen 14. April 180;8. 
Steuerrath des Ludwigsburger Kreises. 
Heiligkreuzthal. Nach allergnädigstem Befehl soll der zwischen Pflummern und Zwifalten auf der 
Alp gelegene zehend= und steuerfreie Deutsche Hof, welcher in ungefähr 150 Jauchert Akerfelds und r3 Jau- 
chert Wiesen und Gärten besteht, und wobei sich ein geraumiges gut gebautes Wohnhauß und die nöthigen 
5dkonomischen Gebäude befinden, nebst einer kleinen Schäferei auf 12 Jahre von Georgi#e 1808 bis 1820. un- 
ter Vorbehalt der allergn digsten Ratifikation an den Meistbietenden öffentlich verlichen werden. Oiese Ver- 
handlung wird Mittwoch den 4. Mai 1808. Vormittags l#o Uhr in der Cameral-Verwaltung Heiligkreuzthal 
vorgehen, und die Liebhaber, welche sich in Ansebung ihres Vermögens und ihrer Kenntnisse mit obritkeitlichen 
Zeugnissen zu legitimiren haben, werden daher mit der Bemerkung hierzu eingeladen, daß sich bei diesem Hof 
 
	        
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