Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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auch den Ersaz des Schadens zu zweijähriger Festungsarbeit von dem Tag seiner geschehe- 
nen Einlieferung an gerechner, condemnirt. « 
Eod. wurde Friderich Rauschenberger von Bietigheim wegen wiederholten Diebstals, 
mit Einrechnung der ihm im Jahre 1806. zuerkannten Strafe zu einer drei und einhalbjäh- 
rigen Festungsarbeit auf Hohenasperg neben Bezahlung der Helfte der Untersuchungs-, sei- 
ner Azungskosten und dem Ersaz des Schadens unter Androhung einer weit schärferen 
Serafe auf den Wiederbetretungsfall, — des Bazersche Eheweib aber neben Bezahlung der 
Helfte der Unrersuchungs ihrer eigenen Azungskosten und der Verbindlichkeit für den Ersaz 
des Schadens derjenigen von dem Nauschenberger verübten Diebstäle, bei welchen dieselbe 
die Participation eingestanden hat, in Subsidium zu haften, zu einer dreimonatlichen Zucht- 
hausstrafe zu Ludwigsburg verurtheilt. 
Eod. wurde Anna Magdalena Hunzinger von Tuttlingen wegen wiederholten Diebstals 
neben Bezahlung der Kosten und Ersaz des Schadens zu einjähriger Zuchthausarbeit zu 
Ludwigsburg condemnirt, und zugleich verordnet, daß dieselbe nach deren Erstehung wieder 
in das Zwangs-Arbeitshaus zu Stuttgart gebracht werden soll, um sich daselst ihren Un- 
terhalt durch Arbeit zu verdienen. 
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ober-Jusiiz-Collegii IIten Senats in Appellations= und Ehe-Sachen. 
Stuttgart. 1) In der Appellations= Sache von Sindelfingen zwischen dem Mezger- 
Obermeister Johann Adolph Held allda, Kl. Appellanten, und den in actis benannten Chri- 
stian Bernhardschen Erben ebendaselbst, Bekl. Appellaten, eine Durchfahresgerechtigkeie 
durch eine Scheuer betreffend, wurde die von dem Richter voriger Instanz ausgesprochene 
Urchel bestätiger, und Appellant in die aufgegangenen Appell. Kosten condemnirt. 
2) Die Appellations-Sache von Nagold zwischen Johann Georg Walz zu Hochdorf, 
Bekl. Anten, und Conrad Kaz allda, Kl. Aten, die Vertheilung eines gemeinschaftlichen 
Hauses betreffend, wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde für nicht erwachsen 
erachtet, auch Appellant in die aufgegangenen Ationskosten verurtheilt. Den 26. Apr. 1808. 
Stuttgart, den 7. April wurden geschieden: 
1) Jacob Landenberger von Ebingen, Balinger Oberamts, von Anna Barbara, geb. 
Rominger, cx cap. quasi desert. cum condemnatione Rese in expensas. 
2) Rosina, geb. Uber von Reuttlingen, von Paul Eisenlohr, gewesenen Bierbrauer 
allda, ex eap. desert. malit. und lezterer in die Kosten verurtheilt. 
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Se. Königl. Maj. haben durch das allerhöchste Decret vom 20. April verordnet, 
daß der Kammerherr, Graf von Wintzingeroda, bisher Kreishauptmann zu Oehrin= 
zen, als Gesandter am Grosherzoglich Badischen Hofe bei diesem Hofe residtren solle. 
Alrrhöchstdieselbe haben sodann durch das nachgefolgte Deeret vom 25. April den Kreis- 
hauptmann von Hiller als solchen nach Oehringen versezt, und den Kammerherrn Gra- 
sen von Pückler-Limpurg zum Kreishauptmann zu Aledorf allergnädigst ernannt. 
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruhr, 
durch das Dekret vom z3. April dem als General-Kriegs-Casster wegen hohen Al- 
 
	        
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