Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Kellereigarten genannt. 2) I# Prtl. Wiesen an 2 Stüken nahe bei der Stadt. 3) 7 Mrg. 1 Vril. HolzJ- 
mäder. 40 2 Krautgärten von 13 und 15 Ruth. §s) 24 Vrtl. 0 Rth. Wiesen an 2 Stülen. 0) 3 Brisl. 
18: Ruth. Esperwiesen und 7) 4 Mrg. Aeker an 3 Stüken, wovon 21 Mrg. mit Winterfrucht angesäet 
sind. Den 18. Apr. 180. Kreis-Steuerrath von Urach und Cameral-Verwalter von Offenhausen. 
Stammheim. Beki hiesiger Cameralverwaltung sind 7 Fuder Stroh zum Verkauf allergnäoigst 
ausgesetzt, welche Dienstag den 3. Mai in Aufstreich gebracht werden. Die Liebhaber wollen dahero an 
gemeltem Tag Vormittags 8 Uhr sich in der Cameral-Verwaltung dahier einfinden. Den 16. Apr. i808. 
Cameral-Amt allda. 
Schönthal. Bis Montag den 0. Mai, Vormittags 0 Uhr, werden bei disseitiger Beamtung 
300 Schfl. Haber, 8 Schfl. Mühlkernen, 20 Schfl. Gersten, 70 Schfl. Raugemischte Frucht, oder Aus- 
rath, und 20 Schfl. Gersten= und Linsen-Gemisch im Aussireich verkauft, wozu die Liebhaber eingeladen 
werden. Den 15. April 1808. Cameral-Verwaltung allda. 
uUrspring. Da auf den Stäkweisen Verkauf der Schloßgebäude, Güter und Schaafwaide zu 
Steußlingen im Staats= und Regierungs-Blatt Nr. II. umständkich beschrieben ein Nachgebott im gau- 
en ex post geschlagen worden, so wurde die Königl. Cameralverwaltung vurch ellerhöchl gnädigste Re- 
settton vom II. Apr. beauftragt, eine nochmalige Verstaigerung vorzunehmen und das Nachgebot zum 
Grunde zu legen. #r dieser Donnerstag den 10. Mai Morgens 0 Uhr zu Schloß Steußlingen vorgehen- 
den Verhandlung ladet anmit höflichst ein den 20. Apr. 1808. Kon. Cameral-Verwaltung allda. 
Freudenthal. Das Recht in den disseitigen Gefäll-Orten Freudenthal, Gündelbach, Horrheim, 
öchgan und Magenheim, Asche sammlen zu dörfen, wird, wegen erfolgten Nachgebots, Montag den 
2. Mai zur nochmaligen Verleihung gebracht werden, wobei sich die Liebhaber Morgens 8 Uhr in der 
Wohnung der unterzeichneten Beamtung einfinden und das weitere vernehmen können. Den ar. April= 
1808. Camera Verwaltung allda. 
Heiligkreuzthal. Nach allergnäadigstem Befehl soll der zwischen Pflummern und Jwiefalten auf 
der Alp gelegene zehend= und stenerfreie Deutsche Hof, welcher in ungefähr ros Jauchert Akerfeld und 
13 Jauchert Wiesen und Gärten besieht, und wobei sich ein geraumiges gut gebautes Wohnhaus und 
die nöthigen dkonomischen Gebände befinden, nebst einer kleinen Schäferei auf 12 Jahre von Georgii 
1808. bis 1820. unter Vorbehalt der allergnädigsten Ratification an den Meisibietenden öffentlich verlie- 
hen werden. Diese Verhandlung wird Mittwoch den 4. Mai 1808. Vormittags 10 Uhr in der Came- 
ral-Verwaltung Heiligkreuzthal vorgehen, und die Liebhaber, welche sich in Ansehung ihreS Vermögens 
und ihrer Keuntnisse mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu legitimiren haben, werden daher mit der Bemer- 
kung hierzu eingeladen, daß sich bei diesem Hof kein herrschaftl. Inventarium weder an Vieh und Vor- 
räthen, noch an Schiff und Geschirr befindet, sondern daß der aufziehende Beständer für alles das selbst 
Kön. Cameral-Verwaltung allda. 
zu sorgen haben wird. Den 12. April 1808. 
Rotenmünster. Vermög ergangener allerhöchster Verordnung wird das Kdnigl. Maiercigut zu 
Hausen auf 12 Jahre verpachtet werden. Dieses bestehet aus einem zweistokigten Wohnhaus, einer 
Scheuer, den erforderlichen Stallungen, einem Waschhaus und Wagenschopf. An Gütern enthält das 
Maiereigut 2 Mrg. 11½. Vtl. 181 Rth. Gärten mit schönen Obstbäumen, 21 Mrg. 27 Vrtl. 14 Ruthen 
Wiesen, und 150 Mrg. 3 Vrtl. 12 Ruthen Aeker. Sämtliche Felder sind in einem guten Zustand, und 
der Winter= u. der Sommer-Oesch wird dem Pächter angeblümt übergeben. Auch kaun derselbe, wenn er 
cs wünschet, von dem vorhandenen Vieh einen Theil als Inventarium erhalten. Die Verpachtung wird 
zu Hausen den I2. Mai Vormittags 10 Uhr in dei Maierei-Haus vorgenommen. Das Locale kann 
täglich beaugenscheiniger, und die übrige Verhältnisse können bei unterzeichneter Beamtung erfragt wer- 
den. Damit die Cameralverwaltung sowohl wegen des Bestandes als des, dem Pächter anvertrauten 
herrschafillchen Eigenthums gesichert seie, so wird bei Verleihung nur denjenigen der Zutritt gestat- 
tet, welche sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen wegen ihres Vermdgens und Lebenswandels ausweisen kon- 
nen. Den 13. Mai Vormittags wird im öffentlichen Aufstreich und gegen gleich baare Bezgahlung ein 
Theil des auf dem Hof befindlichen Vieh, alo Pferde, Stier, Kühe, und das vorhandene Schiff und 
Geschirr, worunter mehrere Roß= und Ochsen-Wägen, Pflüge, Wagenwenden, und sonstige, zur 
Landwirthschaft erforderliche Gegenstände befindlich sind, Nachmittags aber die vorhandenen Betten und 
Leinwand, Schreinwerk, Faß und Banodgeschirr und sonsiiger gemeiner Hausrath, in dem Maierei-Ge- 
bäude zu Hausen, verkauft werden. Den Jq. April 1808. Kdn. Cameral-Verwaltung.
	        
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